Zuletzt aktualisiert am 30.09.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Aktuelle Verhandlungen zwischen der Mecklenburg-vorpommerschen Landesregierung und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) befassen sich mit der Aufstockung der Polizeivollzugsstellen und den Erhöhungen der Zulagen. Erste Teilerfolge der gewerkschaftlichen Forderungen im Bereich der inneren Sicherheit sind hierbei schon bekannt geworden.
Weitere Stellenaufstockungen
Nach Medieninformationen sollen die Gespräche zwischen Gewerkschaftsvertretern und Verantwortlichen der Landesregierung bereits erste Übereinkünfte ergeben haben. So werden in Mecklenburg-Vorpommern weitere 150 Stellen im Bereich des Polizeivollzugsdienstes eingerichtet. Ein weiteres, grundlegendes Thema bei den Verhandlungen ist die Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung des Landes. Aus Kreisen des Finanzministeriums unter Minister Mathias Brodkorb (SPD) ist ein überarbeiteter Entwurf zu den geplanten Änderungen vorgelegt worden. Hiernach soll die Wechselschichtzulage von 51,33 Euro auf 150 Euro im Monat angehoben werden. Kräfte der Sonderabteilungen der Polizei, also SEK und MEK erhalten nach den Plänen für die neue Verordnung dann sogar 300 Euro monatlich.
Zielsetzungen und weitere Anpassungen
Nach der Überarbeitung der Verordnung wird es noch weitere Neuregelungen geben. Im Gespräch sind auch Sonderzulagen für Teilbereiche der Strafverfolgungsermittlungen. Ein Beispiel hierfür ist die erwogene Zulage von 100 Euro monatlich im Sacharbeiterbereich Kinderpornografie. Christian Schumacher, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, sieht aber noch Handlungsbedarf bei weiteren Agendapunkte. Arbeits- und Belastungsvolumen der Tarifbeschäftigten müssen in außertariflichen Zulagengewährungen Berücksichtigung finden, so Schumacher. Dringend geboten ist auch eine Anhebung der Stundensätze bezüglich des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, beispielsweise an Sonn- und Feiertagen. Die GdP-Forderung beziffert hier eine Anhebung auf 5 Euro pro Stunde.
Eine allgemeine Prüfung und Anpassung der gängigen Zulagensätze müsse klar formulierten Regelmäßigkeiten unterworfen werden. Die Polizeizulage sollte ruhegehaltsfähig werden. Weitere Zulagenschaffungen auch im Bereich der Bereitschaftspolizei und eine Ausweitung der Wechselschichtzulagen auf alle Beamten, die entsprechende Dienstzeiten leisten. Die Gewerkschaftsforderung richtet sich gezielt um notwendige Veränderungen zur deutlichen Erhöhung der Attraktivität des Polizeidienstes und der damit einhergehenden beruflichen Wertschätzung.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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