Nach einem ersten Gutachten des Beamtenbund Hessen, wurde nun ein 2. veröffentlicht, welches besagt das die Besoldung von Polizeibeamten im Land Hessen verfassungswidrig ist. Der DBB bezog sich hierbei auf die Einstufung der Beamten in höhere Besoldungsgruppen.
In Hessen seien gerade einmal 25% in den höheren Besoldungsrang des Oberkommissars aufgestiegen. In Rheinland-Pfalz seien es hingegen nahezu die Hälfte. Der DBB Landesvorstizende Schmitt und Rechtswissenschaftler Battes sehen hierbei einen Verstoß gegen die Verfassungsvorgaben. Laut der Justiz muss das Land Hessen dringend bei der “Ämterbewertung” im Polizeidienst handeln.
Viele hessische Polizeibeamte haben in ihrer kompletten Laufbahn (Durchschnitt 40 Jahre) nur eine Aufstiegsmöglichkeit. Ginge es nach Schmitt (DBB) müssen sich die gestiegenden Herausforderungen der Polizei in der Besoldung widerspiegeln. Ullrich Battis, der das Gutachten leitete, sagte: “Mit Hilfe der Gerichte hoffen wir den Gesetzgeber auf den Pfad der Tugend zurückzubekommen”.