Zuletzt aktualisiert am 30.09.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Nach einem ersten Gutachten des Beamtenbund-Hessen, wurde nun ein 2. veröffentlicht, welches besagt, dass die Besoldung von Polizeibeamten im Land Hessen verfassungswidrig ist. Der DBB bezog sich hierbei auf die Einstufung der Beamten in höhere Besoldungsgruppen.
In Hessen seien gerade einmal 25 % in den höheren Besoldungsrang des Oberkommissars aufgestiegen. In Rheinland-Pfalz seien es hingegen nahezu die Hälfte. Der DBB Landesvorsitzende Schmitt und Rechtswissenschaftler Battes sehen hierbei einen Verstoß gegen die Verfassungsvorgaben. Laut der Justiz muss das Land Hessen dringend bei der “Ämterbewertung” im Polizeidienst handeln.
Viele hessischen Polizeibeamte haben in ihrer kompletten Laufbahn (Durchschnitt 40 Jahre) nur eine Aufstiegsmöglichkeit. Ginge es nach Schmitt (DBB) müssen sich die gestiegenen Herausforderungen der Polizei in der Besoldung widerspiegeln. Ullrich Battis, der das Gutachten leitete, sagte: “Mithilfe der Gerichte hoffen wir den Gesetzgeber auf den Pfad der Tugend zurückzubekommen”.
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