Zuletzt aktualisiert am 30.09.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Mit einem entsprechenden Antrag in die Hamburger Bürgerschaft bekräftigt die Linksfraktion ihre Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte durch das Tragen einer sichtbaren Dienstnummer oder spezifischen Kennziffer an der Uniform, um das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und die Beamten zu fördern. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht dieses Anliegen eher skeptisch.
Regelungen sind Ländersache
In vielen europäischen Nachbarländern der Bundesrepublik gibt es seit Jahren entsprechende Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten anhand einer spezifischen, anonymisierten Nummer. Hierzulande obliegen derartige Regelungen dem jeweiligen Bundesland und werden unterschiedlich umgesetzt. In Hamburg wurde bereits früher vor der Jahrtausendwende, im Gegensatz zu Demonstrationseinsatzkräften, ein ansteckbares Namensschild zur Uniform getragen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christiane Schneider, verteidigte nun den am Mittwoch nach Ostern eingebrachten Antrag ihrer Partei gegenüber Vertretern der Presse.
Es sei im Interesse des Landes, das Vertrauen gegenüber dem Rechtsstaat und den Polizeibeamten zu stärken und bei Vorfällen möglicher polizeilicher Gewalt eine leichtere Strafverfolgung möglich zu machen, so die Linkspolitikerin. Außerdem sei es ebenfalls leichter, unhaltbare Vorwürfe gegen die Beamten aufzuklären und zu entkräften. Schneider wies darauf hin, dass es in vielen Bundesländern diese Art von Kennzeichnungspflicht bereits seit Jahren gäbe und sich die vielen Vorbehalte sowie Ängste der Gewerkschaften und Betroffenen nicht bewahrheitet hätten. Negative Auswirkungen hätte es nicht gegeben.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Unterstützung für die Kennzeichnungspflicht sieht die Linksfraktion in einem 2017 getroffenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem eine Kennzeichnung von „maskierten“ und durch Schutzkleidung nicht erkennbaren polizeilichen Einsatzkräften positiv zu befürworten sei, da sonst, im Falle von Menschenrechtsverletzungen, eine Strafverfolgung nicht möglich sei. Christiane Schneider sieht hier eine Parallele zu geschlossenen polizeilichen Einsätzen, wie beim Hamburger G20-Gipfel, und deshalb auch keinen Grund, derartige individuelle Kennzeichen zur persönlichen Identifizierung nicht an der Uniform oder Einsatzkleidung zu tragen.
Im Rahmen der damaligen Koalitionsvereinbarungen der rot-grünen Hamburger Landesregierung hatte man die Gespräche rund um die Kennzeichnungsthematik bewusst zurückgestellt. Die Grünen wollten eine entsprechende Regelung, die SPD gab sich abwartend. Die Polizeigewerkschaften lehnen eine individuelle Kennzeichnung von behelmten Einsatzkräften nach wie vor ab.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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