Die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Ergebnisse und Ausarbeitungen sollen verhindern, dass unterschiedliche „Zonen der Sicherheit“ innerhalb der Bundesrepublik entstehen könnten. In einer kurzen Stellungnahme antworte die Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der FDP-Fraktion hinsichtlich der Haltung gegenüber möglichen Gesetzgebungsverfahren.
Bereits auf der im Juni 2017 vollzogenen Innenministerkonferenz wurde die Thematik erörtert und die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Ausarbeitung eines neuen Musterpolizeigesetzes beschlossen. Die allen Bundesländern offenstehende Arbeitsgruppe, sollte unterstützt vom Bundesinnenministerium, ausgeprägte, gemeinschaftliche Gesetzesstandards zur effektive Steigerung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erreichen. Auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP) in welchem Zeitraum der zuständige Arbeitskreis einen möglichen Entwurf zur Gesetzgebung vorlegen würde, antwortete das Bundesinnenministerium, dass vor dem Jahr 2020 nicht mit konkreten Ergebnissen zu rechnen sei.
Hohes Interesse des Bundestages und der Öffentlichkeit
Nach kontroversen Diskussionen bei den Änderungen von Polizeigesetzen in einigen Bundesländern und der Tatsache, dass die Einbringung entsprechender Vorlagen durch den Arbeitskreis der Innenministerkonferenz noch einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen wird, entschied sich die FDP-Fraktion zu einer weiteren „Kleinen Anfrage“. Hierbei wurde bewusst das hohe Interesse des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit betont, welche möglichen Regelungen in den Planungen beim neu zu erarbeitenden Musterpolizeigesetz enthalten sein könnten. Die Bundesregierung sieht einen fachlichen Mehrwert der Ausarbeitungen im Besonderen bei der Vereinheitlichung von Definitionen und Fachausdrücken.
Die Regierungskoalition wies in ihrer Beantwortung darauf hin, dass es sich bei dem Entwurf eines Musterpolizeigesetzes nicht um eine Bundesgesetzgebung handeln wird, sondern vielmehr um ein Arbeitsergebnis der einzelnen Länder. Da die Kompetenz in der Polizeigesetzgebung den Bundesländern obliege, könne die Bundesregierung diesen keine Vorschriften im Rahmen der Polizeigesetze machen. Es gehe nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz um eine positive Signalwirkung zur Vereinheitlichung der Polizeigesetzgebung auf Länderebene.
Das Bundesinnenministerium merkte an, dass viele Bundesländer in den kommenden Jahren ihre Polizeigesetze entsprechend novellieren werden und diese Entscheidungen innerhalb der Länder in die Überarbeitungen der Musterpolizeigesetzgebung mit einfließen sollten. Eine Beteiligung des Deutschen Bundestages oder des Innenausschusses sei hierbei nicht vorgesehen. Die Ergebnisse des Arbeitskreises dienen zur Schaffung eines Orientierungsrahmens, einer Art „Baukastensystem“ zur Realisierung zukünftiger Gesetzgebungsverfahren beim Bund und in den Ländern. Im Zuge veränderter Gefahrenlagen und unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, müssen auch polizeiliche Befugnisse entsprechend vorhanden sein und effektiv angepasst werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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