Zuletzt aktualisiert am 30.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die Gewalt gegen Einsatzkräfte nimmt stetig zu. Um besser gegen körperliche Übergriffe gerüstet zu sein und im Rahmen der präventiven Strafverfolgung kommen immer mehr sogenannte Bodycams bei der Polizei zum Einsatz. Die Nutzung der mobilen Technik ist bei der Bundespolizei seit Mitte letzten Jahres gesetzlich geregelt und auch die einzelnen Bundesländer verwenden die mobilen Aufzeichnungsgeräte in unterschiedlicher Art. Generell ist wichtig, dass die aufgezeichneten Datenmengen ausreichend geschützt sind, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern und dass die Aufzeichnungen nicht zur Kontrolle des Verhaltens der jeweiligen Mitarbeiter herangezogen werden.
Verwendung, Einsatz und Datenschutz
Die Auswertung über Nutzung und Verwendung der Bodycams während des Dienstes von Polizeibeamten hat ergeben, dass diese durchaus dazu geeignet sind, in situationsbedingten Einsatzlagen die Gewaltdelikte gegenüber Kräften der Polizei einzudämmen. Bereits vor Jahren hatte Hessen eine erste Versuchsreihe zum Einsatz von “Körperkameras” in Gebieten mit vermehrten sozialen Brennpunkten gestartet. Hierbei wurde dem polizeilichen Gegenüber deutlich erklärt, dass der Einsatzablauf gefilmt wird. Nach Auskünften der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die spezifische Ankündigung über die Aufzeichnung per Bodycam hilfreich dabei, im Vorfeld der polizeilichen Maßnahme ein aggressionsarmes Verhalten zu fördern. In der Praxis sind seither die gewalttätigen Übergriffe gegen Polizisten in Hessen rückläufig.
In Nordrhein-Westfalen wurde vor wenigen Tagen ein Pilotprojekt zur Erprobung von Bodycams im Einsatzalltag der Polizei abgebrochen. Nach Angaben des Innenministeriums befanden sich 200 Geräte in der Testphase, doch haben sich diese als zu störanfällig und viel zu schwer zum Tragen im täglichen Dienst erwiesen. Das Land prüft nun die Option, Geräte anderer Hersteller zu verwenden. Im Einsatzbereich der Bundespolizei Berlin stehen über 2000 Bodycams zur Verfügung, die allerdings noch auf ihre Verwendung warten, da der Personalrat noch erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Dokumentation während der polizeilichen Tätigkeiten hat.
Anders als in den Vereinigten Staaten, wo die Kameras im Besonderen der Kontrolle der polizeilichen Arbeit dienen, sollen in der Bundesrepublik Übergriffe auf die Einsatzkräfte aufgezeichnet und eine Möglichkeit der Prävention geschaffen werden. Die gewerkschaftlichen Bedenken über die abschließende Verwendung der Daten sind noch nicht ausgeräumt und es ist nicht endgültig sichergestellt, ob die Dokumentation nicht doch Konsequenzen auf ein eventuelles Fehlverhalten der Polizeibeamten im Dienst nach sich zieht. Die datenschutzrechtlichen Aspekte und die weiterreichenden Auswirkungen bedürfen einer bundeseinheitlichen Klärung zum Erreichen einer bindenden Rechtssicherheit.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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