Zuletzt aktualisiert am 28.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
In einigen Bundesländern sind die Einstellungsanforderungen extrem hoch. Nun soll aufgrund eines etwas prekären Falles, die Aktualität der Polizeiverordnung zur Polizeidienstfähigkeit überdacht werden.
Wer sich bei der Polizei bewirbt, muss sehr hohen Ansprüchen gerecht werden. Körperschmuck und Tattoos sind in einigen Bundesländern sogar ein Ablehnungskriterium. Bis vor Kurzem galt das auch für Silikonimplantate. Doch eine junge Frau klagte nun, da sie aufgrund ihrer Silikonimplantate abgelehnt wurde – und zwar mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied zugunsten der ehemaligen Krankenschwester und trat damit eine Grundsatzdiskussion bei der Polizei los. Nun soll die bundesweite Polizeiverordnung nochmals überdacht werden. Natürlich ist die Bewerberin nun nicht automatisch im engeren Auswahlverfahren, sondern darf lediglich den Einstellungstest erneut wiederholen. Hauptgrund für die Weigerung, Frauen mit Implantaten zu beschäftigen, sei, dass diese den ordentlichen Polizeidienst behindern würden und unkalkulierbare Risiken mit sich bringen würden. So könnten die Implantate beispielsweise während eines Einsatzes reißen oder beschädigt werden. Daher lehnte Nordrhein-Westfalen die 32-Jährige zunächst ab, musste diese Entscheidung jedoch aufgrund des Urteilsspruches revidieren. Nun soll die Polizeiverordnung zur Polizeidienstfähigkeit grundsätzlich auf ihre Aktualität überprüft werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- spiegel.de – Frau darf trotz Brustimplantaten zur Polizei
- sueddeutsche.de – Bewerberin mit Implantaten darf Polizistin werden
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