In einigen Bundesländern, werden Lehrer mit gleicher Ausbildung und Erfahrung, noch immer aufgrund ihrer gewählten Schulform ungleich bezahlt. Das soll sich, zumindest in Bremen und NRW, nächstes Jahr ändern.
Berlin will etwas gegen den grassierenden Lehrermangel unternehmen und plant Grundschullehrer nach der neuen verlängerten Berliner Ausbildung bis 2021 in A13 einzuordnen, was nach der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) abgeschlossenen Tarifvertrag zu einer höheren Eingruppierung nach E13 führt. Eine Forderung, die in vielen Bundesländern bis dato auf taube Ohren stieß. Daher organisierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW und Bremen vergangenen Monat einige Proteste. Vor allem die Vertretungslehrer und Grundschullehrer kämpfen bereits seit Jahren für eine A13 Besoldung. Im Vergleich zu ihren Kollegen der weiterführenden Schulen, verdienen diese im Schnitt 500-600 Euro weniger. Für diese monetäre Degradierung sehen weder die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, noch der Verband Erziehung und Bildung eine rechtliche Grundlage. Vor allem der Aspekt der Ausbildung rechtfertige einen solchen Verdienstunterschied nicht. Sowohl in Bremen, als auch in NRW studiert jeder angehende Lehrer – völlig unabhängig von der späteren Schulform – 10 Semester bis zum Master und absolviert danach einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Nun wurde ein Gutachter eingeschaltet, der die Meinung der Gewerkschaften und Lehrkräfte teilt. Dieser ist der Auffassung, dass sich kein sachlicher Grund mehr für eine schlechtere Bezahlung von Grundschullehrern finden lasse. Seiner Meinung nach verstoße das Land NRW mit der Ungleichbehandlung gegen seine eigene Verfassung.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- oeffentlicher-dienst-news.de – Koalitionsvertrag Berlin: Rot-Rot-Grün will Beamtenbesoldung bis 2021 angleichen
- shz.de – Lehrer fordern gleiche Bezahlung