Zuletzt aktualisiert am 07.11.2024 um 19:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die Wahlmöglichkeit der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung nach dem „Hamburger Modell“ auch für die Beamten in Baden-Württemberg forderte der Landesvorsitzende der AOK, Christopher Hermann, ein und sprach in diesem Zusammenhang das längst historisch überholte „Dualsystem“ an.
Wettbewerb zwischen den Kassen
Eine reelle Wahlmöglichkeit stehe den baden-württembergischen Beamten derzeit nicht zur Verfügung, kritisierte der AOK-Vorsitzende in einem Interview mit der Tagespresse. Im politischen Willen müsse sich zumindest mittel- und langfristig das Bemühen ausdrücken, einen vernünftigen Rahmen für den Wettbewerb auf Augenhöhe zwischen den Kassen zu schaffen, so Hermann. Innerhalb der momentanen Situation ist die gesetzliche Krankenversicherung für die Beamten unattraktiv und teurer als die fest verankerte klassische Beamtenversicherung aus Beihilfe und privater Absicherung.
14,6 Prozent des Bruttogehaltes müssen Beamte zurzeit bei der AOK Baden-Württemberg für die Krankenversicherung bezahlen und dabei haben sie im Allgemeinen nur einen sehr beschränkten Anspruch auf Beihilfeleistungen, beispielsweise im Bereich des Zahnersatzes oder bei Brillenverordnungen. Trotzdem sind über 1000 baden-württembergische Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu zählen oftmals Familien mit Kindern, welche dann sparen, da in der privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied extra versichert werden muss, während die Angehörigen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung frei mitversichert sind.
Auch Beamte mit erheblichen Vorerkrankungen und damit erschwerten oder sogar verwehrten Zugang zur privaten Krankenversicherung finden sich dann oft in der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei nur dann eine Aufnahme gegeben ist, wenn zumindest eine zwölfmonatige Vorversicherung bestanden hat. Ein Umstand, den die gesetzlichen Kassen häufig beklagen, denn durch die versicherten Beamten, die hohe Kostenanteile verursachen, steigen die Umlagekosten der Allgemeinversicherten und das Land spare zugleich Beihilfezahlungen. Genauere Zahlen gäbe es nach Auskunft der Kassen zu diesem Sachstand nicht.
Warnung vor der Bürgerversicherung
Im Grunde könnte das Land Baden-Württemberg das Hamburger Wahlrechtsmodell übernehmen. Dieses war kürzlich von einem Sprecher des baden-württembergischen Finanzministeriums zu hören, der auch gleich die Umstellungskosten mit rund 1840 Euro pro Beamten bezifferte. Die abzurechnenden Einsparungen bei der Beihilfe wollte der Ministeriumssprecher dagegen noch nicht benennen, aber er betonte, dass das Land im Prinzip an der Beihilfe festhalten wolle. Das Ministerium könne sich aber ein Wahlrecht im Sinne einer Ergänzung zur Beihilfeform durchaus vorstellen und sei gegenüber unterschiedlichen Alternativvorschlägen für neue Modellvarianten durchaus aufgeschlossen.
Regierungsbeschlüsse oder Verhandlungen in diesem Bereich wären aber momentan nicht konkret. Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Kai Rosenberger, steht Planungsspielen innerhalb der Krankenversicherungsformen kritisch gegenüber und lehnte eine Wahlmöglichkeit wie beim Hamburger Modell strikt ab. Rosenberger warnte vor einem „Türöffner“ auf dem Weg zur Bürgerversicherung.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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