Zuletzt aktualisiert am 05.10.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Grenzgänger sind Personen, die auf dem täglichen Arbeitsweg eine Landesgrenze übertreten, beziehungsweise in einem anderen Land arbeiten, als sie leben. Das Grenzgänger-Dasein beinhaltet neben dem täglichen Übertreten einer Grenze ebenfalls die mindestens wöchentliche Rückkehr in den Wohnsitz. Zudem gibt es verschiedene Aufenthaltsbewilligungen.
Oftmals sind Personen betroffen, die zwar in Deutschland leben, aber z.B. in Österreich arbeiten und bei denen eine Versicherungspflicht sowohl in Deutschland, als auch in Österreich besteht. In diesem Falle kann sich der Grenzgänger von der österreichischen Versicherungspflicht befreien lassen. Das geht über den Arbeitgeber, der sich mit dem zuständigen Kanton in Verbindung setzt. Generell muss man bei den Grenzgängern zwischen privat- und gesetzlich Versicherten unterscheiden. Bei den Privatversicherten haben die Tarife meistens Weltgeltung, was für die Gesetzlichen nur teilweise zutrifft. Das bedeutet bei einem längeren Auslandaufenthalt benötigt man eine zusätzliche Absicherung. Diese kann durch den Arbeitgeber erfolgen und wird sobald man wieder in Deutschland ist, geändert.
Absicherungsmöglichkeiten
Die Absicherung der sogenannten Grenzgänger ist etwas speziell. Es gibt tatsächlich ganze vier Möglichkeiten sich als Grenzgänger abzusichern.
1. Absicherung über die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
- Einkommensgebunde Beiträge für die Regelleistungen der Gesetzlichen, allerdings liegt der Höchstbeitrag bei ca. 610 Euro.
2. Absicherung bei einer Privaten Krankenversicherung in Deutschland
- Die monatlichen Beiträge sind abhängig vom gewählten Tarif, beziehungsweise dem Umfang der gewählten Leistungen, sowie ihrem Alter. Damit sind die Beiträge nicht einkommensabhängig.
3. Gesetzlich anerkannte ausländische Krankenversicherung
- Der Grenzgänger kann sich auch bei einer gesetzlich anerkannten ausländischen Krankenkasse versichern. Nimmt man die Schweiz als Beispiel, so sind die Beiträge vom jeweiligen Kanton anhängig, nicht jedoch vom Alter oder Einkommen. Man muss sich hier also unbedingt genauestens über die jeweiligen Besonderheiten informieren.
4. Absicherung durch ein sogenanntes „Grenzgängermodell“
- Hierbei handelt es sich um eine Mischform von ausländischer und inländischer Versicherung. Dazu kooperiert die Schweizer Krankenkasse ÖKK mit deutschen Krankenkassen und hat ein Modell speziell für Grenzgänger entwickelt. Dieses beinhaltet die freie Krankenhauswahl, sowie unter anderem die volle Anrechnung der Vorversicherungszeit.
Wenn Sie als Grenzgänger betroffen sind, sollten Sie auf jeden Fall einen Profi konsultieren und sich gegebenenfalls auch von mehreren beraten lassen, denn es gibt einiges zu beachten!
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- badische-zeitung.de: Leitfaden für angehende Grenzgänger
- wirtschaftslexikon.gabler.de: Definition Grenzgänger
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