Obwohl es laut europäischem Recht diskriminierend ist, werden schon lange Beamte in Deutschland nach ihrem Alter bezahlt. Nun hat das Land Hessen, durch eine Klage Recht bekommen.
Altersdiskriminierende Bezahlung
Die seit Jahren praktizierte Regelung, dass ältere Beamte eine höhere Eingruppierung erfahren und damit mehr Geld bekommen, ist laut europäischem Recht diskriminierend. Eine derartige Einstufung angepasst an das Lebensalter und die sich daraus ergebende Bemessung der Dienstbezüge stellt eine Benachteiligung der jüngeren Beamten dar. Es ist europarechtswidrig, allein wegen des Alters, eine Einbuße an Gehalt in Kauf nehmen zu müssen.
Klage bringt Erfolg
Beamte haben im Jahr 2012 mit Erfolg gegen das unzulässige altersabhängige Bemessen der Bezüge vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof geklagt. Sie bekamen Recht. Das Land Hessen wurde zu einer Zahlung von 100 Euro monatlich rückwirkend ab 2012 verurteilt, wobei strittig war, mit welchem Monat die Rückzahlung erfolgen musste. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte, dass die altersdiskriminierende Besoldung von Beamten einen Zahlungsanspruch von 100 Euro im Monat rechtfertige. Es setzte die rückwirkende Zahlungspflicht auf November 2012 fest. Auch in anderen Bundesländern sind Klagen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anhängig.
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