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Besoldung

Baden-Württemberg: Unzureichende Anpassung bei der Beamtenbesoldung

Baden-Württemberg
Nov
22
2017

Beamte in BW grenzwertig bezahlt; Foto: Beamte-Infoportal

Der Beamtenbund Baden-Württemberg kritisiert erneut die Beamtenbesoldung im Land und fordert weitere Korrekturen, da die derzeitigen Regelungen gerade noch den verfassungsmäßigen Ansprüchen genügen. Unterstützt wird das Anliegen durch ein neues wissenschaftliches Expertengutachten.

Entlohnung der Staatsdiener auf dem Prüfstand

Die neue grün-schwarze Stuttgarter Landesregierung hatte zwar in der jüngsten Vergangenheit Änderungen hinsichtlich der Beamtenbesoldung vorgenommen, um so einem möglichen Verstoß gegen entsprechende Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen, doch der Beamtenbund sieht weiteren Handlungsbedarf. Noch in der grün-roten Regierungsphase wurden nach zahlreichen Einsparungen Fehlentwicklungen in der Besoldung eingeleitet, die den seit dem Jahr 2015 durch die Karlsruher Richter aufgestellten Besoldungsuntergrenzen, Prüfstufen sowie volkswirtschaftlichen Richtlinienparametern widersprechen könnten. Bislang gab es für die Berechnung der notwendigen Faktoren allerdings keine vergleichbaren Daten zu den Realeinkommen der Beamten und Tarifangestellten.

Prof. Dr. Gisela Färber von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, hat dort einen Lehrstuhl für wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere für allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft inne, erstellte nun die notwendigen Auswertungen. Für die Berechnungen musste die Professorin die Jahresbruttobezüge mit den entsprechenden Familienzuschlägen, die Sonderzahlungen und Stellenzulagen der letzten 20 Jahre zugrunde legen. Gegenüber der Presse betonte Färber, dass die ökonomische Definierung der Problembereiche nichts über eine verfassungsrechtliche Würdigung aussage. Diese Würdigung erfolge an anderer Stelle und zunächst ginge es auch nicht darum die Dimensionen einer möglichen Klageerhebung auszuarbeiten, sondern die Frage zu klären, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden sei.

Ergebnis des Gutachtens

Nach den zusammenfassenden Ergebnissen des Gutachtens wurden von den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten fünf Parametern drei verletzt. Hierbei ist festzuhalten, dass wohl bei keinem Beamten alle drei Merkmale gleichermaßen zutreffen. Hauptproblematik sind die Indikatoren der Beamtenbesoldung bei der sogenannten „amtsangemessenen Alimentierung“. Zum einen stiegen die Tarifentgelte für den öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg in der Vergangenheit wesentlich stärker als die der Beamten. Der daraus entstandene Besoldungsrückstand beispielsweise in der Gehaltsgruppe A 10 beläuft sich unter Berücksichtigung der verschiedenen Entwicklungen auf bis zu 24 Prozent. Bei höheren Gehaltsstufen fallen die Unterschiede eher geringer aus. Zum anderen ergibt die Entwicklung der Besoldung bei höheren Einkommenssparten eine deutliche Abweichung vom Nominallohnindex.

Für verbeamtete Beschäftigte ab dem Jahr 2013 sowie für Großstädte ist relevant, dass Verletzungen des Abstandsgebots zur Sozialschwelle (115 Prozentklausel) vorliegen. Dieses resultiert im Wesentlichen auf gekürzten Beihilfesätzen. Parallel zu den steigenden Lebenshaltungskosten in den Ballungszentren steigen auch die Sätze für das Existenzminimum. Hierdurch fallen immer mehr Beschäftigte der unteren Lohngruppen und besonders Berufsanfänger unter die Sozialschwelle. In Baden-Württemberg betrifft das hauptsächlich Stuttgart, aber auch die Städte Mannheim, Freiburg, Karlsruhe, Konstanz und Heidelberg. Die angegebene Beispielrechnung bezieht sich hier auf die Lohngruppen A 5 bis A 6, wie einem Justizwachtmeister bei Gericht oder Einsteigern bei der allgemeinen Verwaltung des mittleren Dienstes (Jahresnettoeinkommen unter 27 700 Euro, bei Berücksichtigung von 2 Kindern).

Neue Beurteilung der Sachlage

Volker Stich, Landeschef des Beamtenbundes, sieht besonders bei der noch durch Grün-Rot gekürzten Beihilfe für junge Beamte akuten Korrekturbedarf. Durch das stetige Ansteigen der Lebenshaltungs- und Wohnkosten im Südwesten müsse man sich dann umgehend die Besoldungsstrukturen genauer ansehen. Stich setzt hierbei auf einen intensiven Dialog mit der Landesregierung und bestätigte hierbei die konstruktive Gesprächsbereitschaft mit Ministerpräsident Wilfried Kretschmann, der zwischenzeitlich Versäumnisse in der Vergangenheit einräumte und aktuell die Sachlage neu beurteilt.

Trotz der vielen Kritikpunkte liegt Baden-Württemberg im Hinblick auf die Besoldung auf Platz drei in der Bundesrepublik. Berücksichtigt man allerdings die vorhandene höhere Wochenarbeitszeit und das Volumen der Kaufkraft, fällt das Bundesland ins hintere Drittel. Gegen die allgemeine Meinung des Beamtenbundes plädiert der Landeschef für eine in vielen Ländern umgesetzte Ballungsraumzulage, die vorhandene Unterschiede ausgleichen könnte. Stich selbst wird die Verhandlungen in diesem Bereich wohl nicht mehr vorantreiben, da der Vize-Landesvorsitzende Kai Rosenberger vermutlich Anfang Dezember seine Nachfolge antritt.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. stuttgarter-zeitung.de: Beamte grenzwertig bezahlt
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