Zuletzt aktualisiert am 11.01.2025 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Ab sofort bleiben Beamte, die Opfer von Angriffen werden, nicht auf ihren Schmerzensgeldansprüchen sitzen. Wenn sich der Täter als zahlungs- bzw. schuldunfähig erweist, soll das Land NRW die Kosten übernehmen. Der Düsseldorfer Landtag hat aufgrund dessen nun ein Gesetz verabschiedet. NRW Ministerpräsidenten Hannelore Kraft (SPD) äußerte sich dazu am Donnerstag in einer Mitteilung: „Wer im Einsatz für uns alle zu Schaden kommt, verdient unseren ganz besonderen Schutz.“ Der Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte: „Die Hilfe für verletzte Einsatzkräfte darf nicht von der finanziellen Situation der Täter abhängen.“ Reaktionen gab es auch von Seiten der Gewerkschaft. Die GDP (Gewerkschaft der Polizei) reagierte äußerst positiv dazu. Voraussetzung für das Einspringen des Dienstherren sei es, laut GDP, dass die Höhe des Schmerzensgeld 250 Euro oder mehr betrage.
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