Zuletzt aktualisiert am 03.09.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: weniger als eine Minute
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen ausgewählten Lehramtsbewerber kurzfristig abgelehnt. Man hatte dem Bewerber zunächst eine Einstellung in Aussicht gestellt, doch nachdem er sein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt hatte, wurde dies widerlegt. Dem Bewerber wurde Betrug vorgeworfen, da er ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren ist. Laut dem LAG, fehle dem Bewerber die nach Artikel 33 Abs. 2 erforderliche charakterliche Eignung.
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