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Recht

Lehramtsbewerber wird aufgrund fehlender charakterlicher Eigenschaften abgelehnt

justitia vor buechern, recht
Apr
7
2017

Ablehnung eines Lehramtsbewerber aufgrund mangelder Charakter Eignung; Foto: sebra - Fotolia

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen ausgewählten Lehramtsbewerber kurzfristig abgelehnt. Man hatte dem Bewerber zunächst eine Einstellung in Aussicht gestellt, doch nachdem er sein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt hatte, wurde dies widerlegt. Dem Bewerber wurde Betrug vorgeworfen, da er ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren ist. Laut dem LAG fehle dem Bewerber die nach Artikel 33 Abs. 2 erforderliche charakterliche Eignung.

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