Deutschlands Finanzämter stehen vor neuen Herausforderungen, denn das Bundesministerium der Finanzen plant den Ausbau der digitalisierten Steuererfassung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sieht vor, den Steuervollzug nutzungsfreundlicher und effizienter zu machen. Die meisten Regelungen sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das gesamte Vorhaben wird schrittweise bis 2022 erfolgen.
Grundlagen der Änderungen
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens garantiert eine benutzerfreundliche, effiziente Abwicklung der Steuer mittels modernster Technologie. Wurden die Anträge bisher manuell – durch IT-Programme unterstützt — bearbeitet, sollen künftig einfache Fälle vollständig automationsgestützt erfasst werden. Die bereits begonnene Verfahrensumstellung auf elektronische Wege durch das bekannte ELSTER-Verfahren wird dadurch systematisch fortgesetzt. Das Gesetz stellt angesichts der Veränderungen sicher, dass eine gleichmäßige Besteuerung und die rechtlichen Rahmenbedingungen stets gewährleistet bleiben. Eine Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung sieht der Gesetzesgeber nicht vor. Er setzt auf Freiwilligkeit.Nutzerfreundliche Prozesse
Die digitale Datenerfassung soll es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Die als lästig empfundene Steuererklärung wird schneller, weil bürokratische Belastungen reduziert werden. So sollen weniger Belege beigefügt werden. Spendenquittungen und Erklärungen zur Kapitalertragssteuer aus dem privaten Bereich werden künftig entfallen. Wichtige Belege fordert das Finanzamt nach Bedarf an. Sie können dann elektronisch übermittelt werden. Rechen- oder Schreibfehler in den Anträgen lassen sich künftig einfacher korrigieren. Auch das Serviceangebot der vorausgefüllten Steuererklärung, mit dem man noch schneller gespeicherte Daten in die Einkommenssteuererklärung übernehmen kann, soll weiter ausgebaut werden. Über das ELSTER-Online-Portal kann dann der Steuerbescheid per Knopfklick elektronisch abgerufen werden.Fristen und Kontrolle
Daten Dritter wie etwa die der Krankenkasse, des Arbeitgebers oder über Kapitaleinkünfte sollen ebenso elektronisch eingearbeitet werden. Mit der Umstellung des Verfahrens werden sich auch die Fristen ändern. Eine vom Steuerberater erstellte Erklärung muss künftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres erstellt werden. Damit entfallen die zeitaufwändigen Fristverlängerungen. Allerdings wird bei Überschreitung des Zeitraums eine Strafgebühr erhoben. Laut Bundesregierung werde künftig nicht weniger und nicht schlechter geprüft. Um Missbrauch vorzubeugen, soll ein sogenannter Risikofilter sicherstellen, dass ein Teil der Steueranträge von Steuerfachkräften kontrolliert wird. In welchen Fällen dieser Filter aktiv ist, wird noch überlegt.Steigerung der Wirtschaftlichkeit
Durch die geplante vollständige Automatisierung der Arbeitsabläufe einfacher Steuerfälle lässt sich die Bearbeitungsdauer im Finanzamt verringern und die Finanzkräfte werden entlastet. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, steckt hinter dieser Idee kein Personalabbau, sondern der effiziente Einsatz von Fachpersonal. So können beispielsweise Belastungsspitzen durch eine temporäre Umverteilung der Steuerfälle eines Landes gekappt werden. Eine flexiblere Zuständigkeitsregelung soll das ermöglichen. Ziel des Finanzministeriums ist es, die Masse der unkomplizierten Steuerfälle ab 2022 elektronisch zu erledigen. In Zukunft soll nicht weniger und nicht schlechter kontrolliert werden, aber vollautomatisch und servicefreundlich. Damit hat das Kabinett endlich eine Möglichkeit geschaffen, um die Belastungen für Finanzbeamte und gestresste Steuerpflichtige zu reduzieren.Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- beamten-infoportal.de/nachrichten: Die elektronische Steuererklärung kommt 2017
- tagesschau.de: Vollautomatische Steuererklärung ab 2022?
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