Zuletzt aktualisiert am 06.10.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Obwohl es die elektronische Steuererklärung mit dem verheißungsvollen Namen „Elster“ bereits gibt, braucht es für die Kommunikation mit dem Finanzamt meist trotzdem zusätzlichen Papierkram. Um den Steuerzahlern das Verfahren noch weiter zu erleichtern, beschloss das Bundeskabinett hierzu jetzt einen Gesetzesentwurf.
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
So heißt der noch frische Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der die Steuererklärung revolutionieren soll. Das alte Gesetz, welches der Modernisierung noch im Wege steht, soll Beginn 2016 durch Zusammenwirken von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Mitte 2017 soll dann das neue Gesetz zur Vereinfachung der Steuererklärung in Kraft treten. Das neue Gesetz soll weiterhin sicherstellen, dass Steuervollzug in Deutschland gerecht, gleichmäßig und schnell abläuft. Wie das Bundesministerium der Finanzen, kurz BAMF, mitteilte, wurde mit dem neuen Gesetz eines der wichtigsten gemeinsamen Anliegen von Bund und Ländern auf den Weg gebracht. Inhalt des Entwurfes sind diverse Änderungen des Steuerrechtes. Des Weiteren soll der angebotene Service besser werden und die Nutzung insgesamt transparenter und einfacher. Auch das Elster-Programm ist nicht vor Änderungen gefeit und soll überarbeitet werden. So soll vor allem die Korrektur von Rechenfehlern und Schreibfehlern leichter werden. Zudem soll durch eine Änderung der Korrekturnorm der Rechtsschutz der Steuerzahler gestärkt werden.
Belege nur bei Bedarf
Der erste Schritt zu einer einfacheren Steuererklärung ist die Lockerung der Belegpflicht. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssend er Steuererklärung nämlich keine Belege mehr hinzugefügt werden. Möchte das Finanzamt dennoch einen bestimmten Beleg einsehen, kann es diesen anfordern. Auch der eingeforderte Beleg kann elektronisch übermittelt werden, wobei das Original dennoch aufbewahrt werden muss. Ziel hierbei ist es, dass die einfachen Steuerfälle so wenig Zeit wie möglich in Anspruch nehmen und sich die Beamten besser auf die „prüfungswürdigen“ Fälle konzentrieren können.
Steuerbescheid über das Internet
Um zusätzlich Arbeitskapazität einzusparen, werden zukünftig auch die Steuerbescheide elektronisch versandt. Das soll sowohl die Bürger, als auch die Angestellten entlasten. Trotz der Auslagerung vieler Prozessschritte ins Internet soll es dennoch keine Pflicht zur elektronischen Steuerabwicklung geben. Die kommenden Steuererklärungen sollen generell erst am 28.02. des Zweitfolgejahres abgegeben werden. Durch diese Neuerung spart sich das Finanzamt eine Menge Arbeit, die sonst durch die sehr zeitintensiven Fristverlängerungsverfahren angefallen wäre. Zuvorkommend wie das Finanzamt nun mal ist, hat es online einen Fragen- und Antwortenkatalog bereitgestellt. Sie wollen mehr zu diesem Thema wissen? Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag “Finanzamt — elektronische Steuererklärung ab 2017“.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- t-online.de – Steuererklärungen sollen künftig vollautomatisch ablaufen
- stern.de – Vollautomatische Steuererklärung kommt ab 2022
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