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Neuregelung des Praxisaufstieges bei Beamten

Dez
16
2015

2016 soll der Praxisaufstieg für Beamte vom Bundesinnenministerium neu geregelt werden. Bekanntlich läuft der aktuell geregelte Praxisaufstieg für Beamte zum Ende 2015 aus. Der Praxisaufstieg regelt den Aufstieg erfahrener Beamter in die nächsthöhere Laufbahngruppe. Auf Drängen der Gewerkschaften folgt nun eine Anschlussregelung für den Aufstieg aus dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst. Das bedeutet, dass berufserfahrene Beamte auch weiterhin von dieser Regelung profitieren können.

Aufstiegsformular für den mittleren Dienst geplant

Abgestimmt wurde bezüglich des anstehenden Praxisaufstieges für den mittleren Dienst in den Ressort des Bundesinnenministeriums. Diese kamen zum Ergebnis, dass es im kommenden Jahr auch ein praxisorientiertes und dauerhaftes Aufstiegsformat für den mittleren Dienst gebraucht wird. Wie ver.di erklärte, würden von der Neuregelung vor allem Beamte aus der Zollverwaltung und Beamte der Postfolgeunternehmen profitieren. Diese hätten, wäre es nicht zu der Neuregelung gekommen, bezüglich der Aufstiegschancen den Kürzeren gezogen. Denn ab 2016 hätten diese Beamtengruppen keinerlei Möglichkeit mehr auf eine verkürztem, praxisorientierten Karriereaufstieg gehabt.

Adieu Fachkräftemangel

An Fachkräften mangelt es auch bei den Beamten. Ver.di sieht in den verbesserten Aufstiegschancen eine gute Möglichkeit den Fachkräftemangel gezielt zu bekämpfen. Durch den sehr praxisnahen Berufsaufstieg wird das Risiko „Fachidioten“ statt Fachkräfte auszubilden weitestgehend minimiert. Des Weiteren soll es so möglich sein bedarfsorientiert die Anzahl an Fachkräften zu regulieren. Auch der Aufstieg vom einfachen in den mittleren Dienst soll in ein fachbereichsspezifisches Aufstiegsverfahren umgewandelt werden. Das verkürzt die Aufstiegszeit enorm, wenn auch eine zweimonatige theoretische Ausbildung absolviert werden muss.

Top Beurteilung erwünscht

Um dann tatsächlich in den gehobenen Dienst aufzusteigen, müssen Beamte die das zweite Beförderungsamt erreicht haben eine überdurchschnittliche Beurteilung vorweisen können. Dann gilt es noch ein Auswahlverfahren erfolgreich zu bestehen. Hat es ein Bewerber geschafft, folgt eine zweijährige Einführung in die Aufgaben des gehobenen Dienstes. Acht Monate entfallen hierbei auf die fachtheoretische Ausbildung. Am Ende der zwei Jahre, muss noch eine Feststellungsprüfung durch den Bundesausschuss bestanden werden. Allerdings ist bezüglich dieser Vorrausetzungen das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn die Abstimmung der Ressorts hierzu steht noch aus.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de – Verwaltungsgericht erleichtert Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
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