Gerade im öffentlichen Dienst kommt es aufgrund der hohen Belastung nicht selten vor, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aus dem Dienst scheidet. Nun entschied das Bundesgericht, dass der Arbeitnehmer die volle Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen tragen muss. Diese muss vorgelegt werden, damit die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt wird. Der Kläger war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben, suchte wegen Schulterschmerzen während der Krankschreibung einen Arzt auf und wurde kurz vor Ende der ersten Krankschreibung erneut krankgeschrieben. Die Entgeltfortzahlung blieb jedoch nach Ablauf der ersten Krankschreibung aus, worauf der Arbeitnehmer klagte. Das Gericht entschied, dass die Entgeltfortzahlung auf 6 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt sei. Voraussetzung für eine erneute Entgeltfortzahlung sei, dass der Arbeitnehmer zwischenzeitlich wieder gearbeitet habe.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Arbeitnehmer muss Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit beweisen
- anwalt.de – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
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