04.06.2015 — Immer wieder wurde in der letzten Zeit an deutschen Gerichtshöfen über die Frage diskutiert, ob Staatsanwälte und Richter nicht zu schlecht bezahlt werden. Nun kam es am obersten Gerichtshof diesbezüglich zu einer Entscheidung. Ziel ist eine angemessene Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten, für die nun Kriterien für die Mindestbesoldung festgelegt wurden.
Gehalt für sächsische Richter zu niedrig
In diesem konkreten Fall entschied das oberste Gericht, dass die Bezahlungen der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt deutlich zu gering sei und damit verfassungswidrig; wenn auch nur zeitweise. Es ist deshalb verfassungswidrig, weil das Grundgesetz den Dienstherren dazu verpflichtet seine Beamten, wozu auch Richter und Staatsanwälte gehören, sowie deren Familie lebenslang angemessen zu versorgen. Der Deutsche Richterbund reagiert erfreut über das Urteil und denkt bereits über eine Übertragung in den Grundzügen für Beamte nach.Verdienste
Betroffen sind von dem neuen Beschluss etwa 20.000 Richter und 5000 Staatsanwälte. Der Verdienst der Staatsdiener ist seit 2006 nicht mehr gleich, sondern variiert je nach Bundesland. Die meisten Richter werden jedoch nach der geringsten Besoldungsstufe R1 bezahlt. Die letzten Jahre sahen für viele Richter deshalb und aufgrund der löchrigen Kassen der Bundesländer nicht ganz so rosig aus. In Zahlen ausgedrückt sind das für einen 27-jährigen, ledigen Berufseinsteiger im Saarland derzeit 3235 Euro brutto. In Bayern sieht das mit 4070 schon deutlich anders aus, während Sachsen-Anhalt mit 3637 Euro irgendwo im unteren Mittel angesiedelt ist. Die Entwicklung des Gehaltes hängt natürlich von einigen Faktoren ab, wie beispielsweise Berufserfahrung oder Familienstand, dennoch dürfte die Besoldung in mehreren Bundesländern mittlerweile verfassungswidrig sein.Richter verbuchen erste Erfolge
Die ersten Richter, die einen Erfolg einfahren konnten kamen aus Sachsen-Anhalt und konnten in Karlsruhe mit Fakten überzeugen. Der Urteilsspruch lautete, dass die Besoldung zwischen 2008 und 2010 als „evident unzureichend“ anzusehen sei. Bereits 2016 muss das Bundeland nachträglich eine neue Regelung für den Zeitraum von 2008-2010 auf den Weg bringen. Doch profitieren werden keinesfalls alle, sondern nur Diejenigen die gegen ihre Bezahlung geklagt haben und deren Verfahren noch nicht geschlossen sind. Doch es gibt tatsächlich auch Bundesländer, die ihre Richter angemessen bezahlen, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
focus.de – Prozess gegen Besoldung sueddeutsche.de – Weniger als das Gesetz erlaubt sueddeutsche.de – Richter in Sachsen-Anhalt verdienen zu wenigBewertung abgeben*
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