Zuletzt aktualisiert am 19.04.2024 um 14:43 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Der bereits im Frühjahr dieses Jahres vereinbarte Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst beim Bund und den Kommunen wird nun auf die Bundesbeamten/- innen, Richter/- innen und Soldaten/- innen übertragen. Erst sieben Monate später machte der Bundestag am 16. November 2023 den Weg für eine entsprechende formelle Regelung frei.
Gehaltserhöhungen und Inflationsprämie
Neben den beschlossenen Gehaltserhöhungen beinhaltet die seinerzeit ausgehandelte Tarifvereinbarung auch die Zahlung einer Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro, die demnach auch den Bundesministern und dem Kanzler zugutekommen, da deren Gehälter an die Beamtenbesoldung gekoppelt sind. Wie von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits vor einiger Zeit avisiert, werden zahlreiche Minister diese Prämie für einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck spenden.
Die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Christine Behle, begrüßte den Schritt der nun erfolgten Übernahme, kritisierte jedoch die lange Verzögerung. Es sei gut, dass alle Betroffenen nun endlich über höhere Einkommen verfügen könnten, doch mussten diese auch in den vergangenen Monaten die Last von gestiegenen Preisen, Mieten und Lebenshaltungskosten tragen. Es sei zu hoffen, dass innerhalb der laufenden Tarifverhandlungen für die Länder endlich gleichwertige Gehaltserhöhungen und eine zügigere Übertragung durchgesetzte werden könnten, so Behle.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Handelsblatt.com
2. Verdi
3. Finanzen.net
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