Zuletzt aktualisiert am 21.02.2025 um 19:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die schleswig-holsteinische Landesregierung unter Daniel Günther (CDU) hat im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse eine vorher geplante Umsetzung zur Anhebung der Höchstaltersgrenze für Bewerber/ – innen zur Verbeamtung vorgenommen. Die Anhebung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres und trägt der aktuellen Situation sowie den lang bestehenden gewerkschaftlichen Forderungen Rechnung.
Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel
In der jüngeren Vergangenheit musste das Land aufgrund der bestehenden Altersregelungen immer wieder vielversprechenden Fachkräften, vor allem auch für entsprechende Positionen mit Führungsverantwortung absagen. Beim in vielen Bereichen vorherrschenden Personalmangel und zahlreichen über einen längeren Zeitraum unbesetzten Stellen eine schwerwiegende Problematik. Für Verbände und Gewerkschaften wie etwa die GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft) war die Anhebung der Altersgrenze ein längst überfälliger Schritt, denn nur so würden sich unter anderem auch die Unterbrechungszeiten des beruflichen Werdeganges entsprechend ausgleichen lassen.
In der rechtlichen Neufassung des § 48 (Abs. 1) der Landeshaushaltsordnung (LHO) wurde eine mögliche Verbeamtung in Schleswig-Holstein nun bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres möglich gemacht. Für Hochschullehrer/ – innen beträgt die neue Altersgrenze sogar 52 Jahre. Die grundlegenden Voraussetzungen einer Verbeamtung im Rahmen von einer fachlichen und gesundheitlichen Eignung bleiben unverändert bestehen.
Chancen nutzen und Fachkräfte generieren
Für die Landesvorsitzende der GEW, Astrid Henke, ist die Anhebung der Altersgrenze ein lang erwartetes positives Signal im Kampf gegen den Fachkräftemangel, da es in Schleswig-Holstein bislang auch keinerlei Regelungen für benachteiligte Personenkreise wie etwa Frauen mit Kindern oder Betroffene in Elternzeit gegeben hätte. Mit der Neuregelung würden nun besonders im Bereich des Schuldienstes Chancen bestehen, zusätzliche Kräfte auch anhand des Quereinstiegs zu generieren. Nach Angaben aus dem schleswig-holsteinischen Finanzministerium sei der Schritt vor allem dazu geeignet, die berufliche Verwendung im Öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten und auch einer möglichen Abwanderung von Fachkräften zu begegnen.
In diesem Zusammenhang hatten bereits auch andere Bundesländer wie Hessen, Berlin oder Nordrhein-Westfalen die Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen geändert. Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes (dbb) sieht die Maßnahme nur als einen ersten Baustein von vielen weiteren, da neben einer konkurrenzfähigen Bezahlung und neuen Arbeitszeitregelungen noch andere Lösungswege folgen müssten, um qualifizierte Fachkräfte langfristig halten zu können oder dringend benötigtes Personal besonders für die Bereiche Ingenieurwesen, IT, Bildung oder Recht gewinnen zu können.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
2. NDR
3. www.sueddeutsche.de
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