05.05.2014; Berlin — Das Kifferparadies schlechthin! Doch ausgerechnet hier werden Lehrer und Sozialpädagogen mit dem „Johnny“ im Mundwinkel nicht gern gesehen. Doch irgendwie verwunderlich, wenn man daran denkt, dass ansonsten überall in Berlin Marihuana geraucht werden darf. In Besitz dürfen sogar bis zu 15 Gramm für den sogenannten Eigenbedarf sein. Doch bei Canabiskonsum vor Kitas oder Schulen ist in Berlin Schluss mit Lustig, denn das ist streng verboten. Lehrern und Erziehern ist der Konsum des grünen Krautes sogar gänzlich untersagt.
Der Diskriminierungs-Paragraph
Laut dem frisch erlassenen Paragraph 31a, ist der Besitz von bis zu 15 Gramm erlaubt. Doch nicht für Jedermann! Ausgenommen von dieser Regelung ist nämlich der Konsum an Spielplätzen, Kitas und Schulen. Lehrern und Erziehern ist der Konsum sogar ganz untersagt, egal ob auf dem Schulgelände oder nicht — als Lehrer darf nicht der kleinste Stängel besessen werden. Die Grünen sehen hier einen ganz klaren Fall von Diskriminierung und fordern auf zur Gleichberechtigung. Doch ist das tatsächlich der richtige Weg? Ist es nicht deutlich wichtiger junge, pubertierende Schüler vor dem Konsum zu schützen, als sich als Lehrer oder Erzieher in der Pause mit Marie Juana zu treffen?
Neuer Paragraph ist gar nicht neu
Ja, wir alle schreien laut, wenn es um unsere Rechte, beziehungsweise Einschränkungen in unserem Freiraum geht, doch in diesem Fall kommt die Aufregung wohl etwas zu spät, denn den angeblich neue Paragraf der den Lehrern das Rauchen von Cannabis verbietet, gibt es bereits seit 2010. Die einzige Neuerung in dieser Hinsicht ist, dass Lehrbeauftragte nicht mehr mit der Einstellung des Verfahrens rechnen können, wenn sie vor oder in einer Einrichtung mit Cannabis erwischt werden. Doch bedeutet die neue Regelung keines Falls, dass man als Lehrer oder Erzieher nicht kiffen darf, aber beispielsweise auf Ausflügen oder Klassenfahrten ist es nun verboten.
Unmut wird laut
Hiermit scheint die Mehrheit definitiv nicht einverstanden zu sein, denn es ist nur schwer vertretbar, dass jeder andere unbehelligt kiffen darf und nur den Lehrern das untersagt ist. Wie der „Berliner Kurier“ Herrn Lux zitierte: „Genauso gut hätte man in der Verordnung auch Richter oder Ärzte von der Straffreiheit ausschließen können. Denn auch sie sind Vorbilder und können durchaus auch Joints rauchen“. Man sieht ganz klar, dass es sich bei dem Paragrafen um ein zweischneidiges Schwer handelt, denn natürlich müssen einerseits die Kinder vor Drogen geschützt werden, doch andererseits kann man eine bestimmte Berufsgruppe nicht derart einschränken. Die letzte Diskussion zu diesem Thema ist sicherlich noch nicht zu Ende.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- news4teachers.de – Lehrerdiskriminierung beim Kiffen
- hanfjournal.de – Ein Kommentar zu kiffenden Lehrern