Zuletzt aktualisiert am 08.12.2024 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Auch im Jahr 2022 erhalten bestimmte Berufsgruppen aufgrund der anhaltenden Pandemie eine Corona-Sonderzahlung. In der Regel beträgt die Prämie 1.300 Euro und soll bis zum März zur Auszahlung gelangen. Wer profitiert im Detail von den Zuwendungen?
Bonus für zusätzliche Arbeitsbelastungen
Die steuerfreie Sonderzahlung soll die zusätzlichen Arbeitsbelastungen, die im Zusammenhang mit der anhaltenden Corona-Pandemie in bestimmten Berufsgruppen entstanden sind, zu Teilen ausgleichen und als besondere Wertschätzung für den Einsatz vieler Arbeitnehmer/ – innen gelten. Bis zum 31. März können auch mehr als eine Million Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den Ländern von der Sonderzuwendung profitieren. So kommen beispielsweise die Bediensteten der Landesbehörden, der Polizei, der Feuerwehr, Mitarbeiter/- innen an den Unikliniken, den Schulen, den Kitas, der Straßenmeistereien oder der Forst- und Abfallwirtschaft in den Genuss der Corona-Sonderprämie.
Einige Bundesländer zahlen den Bonus auch an ihre im Dienst befindlichen Beamten/- innen aus. Studentische Mitarbeiter/- innen, Auszubildende oder Praktikanten und Praktikantinnen haben ebenfalls einen Anspruch auf die Sonderzahlung, welche in diesem Fall bis zur Hälfte der Summe, also in einer Höhe von 650 Euro gewährt wird. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der üblichen Gehaltszahlung, ist steuerfrei und darf so nicht mit dem gängigen Lohn verrechnet werden. Dieses gilt unabhängig davon, ob die Auszahlung der Sonderzahlung auf einmal oder gesplittet erfolgt.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Handwerksblatt
2. Merkur.de
3. Frankfurter Neue Presse
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