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Wenn die Rente zum Sonderangebot wird

Nov
23
2015

Etwa Zehntausend Beamten wurde jetzt ein besonderer Renten-Deal vorgeschlagen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet allen älteren und berufsständischen Versicherten bis zum 31.Dezember 2015 an, dass sie durch eine Einmalzahlung in den Genuss einer Sofortrente kommen können.

Wer profitiert davon?

Ziel dieser Aktion ist es, bereits eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge auch dann nutzen zu können, wenn man noch keine fünf Versicherungsjahre eingezahlt hat. Normalerweise muss nämlich mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt werden, bevor dem Versicherungsnehmer eine gesetzliche Altersrente zusteht. Hat man beispielsweise 2 Jahre als Beamter sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, bringt das nur eine bemerkenswert kleine, theoretische Rentensumme. Theoretisch deshalb, weil die Beiträge erst dann ausgezahlt werden, wenn mindestens 5 Jahre eingezahlt wurde. Nutzt man allerdings die Chance, die seit 2010 besteht und zahlt freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, kann man das „Sonderangebot“ der Deutschen Rentenversicherung gut mitnehmen. Man kann nämlich die fehlenden Beiträge, die es braucht um die 5 Jahre zu erreichen, noch bis Jahresende nach zahlen. Zahlt man noch bis Dezember 2015 und hat man bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht, ist es sogar möglich die Rente bereits im Januar 2016 zu beziehen.

Variable Einmalzahlung

Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann sich die Beitragshöhe der Einmalzahlung sogar aussuchen. Mindestens müssen jedoch 84,15 EUR pro fehlenden Monat entrichtet werden, während höchstens 1131,35 EUR gezahlt werden dürfen. Fehlen beispielsweise 12 Monate bis zu der 5-Jahres-Grenze, macht das für den Mindestbeitrag insgesamt 1009,80 EUR und für den Höchstbetrag 13.576,20 EUR. Zwischen diesen beiden Beträgen hat der freiwillige Versicherungsnehmer die Wahl was er zahlen möchte. Hat man die Möglichkeit den Maximalbeitrag zu zahlen, sollte man dies tun, denn das führt zu einem zusätzlichen Anspruch auf eine Monatsrente von 60,59 EUR.

Die Vorteile

Vor alle für privat krankenversicherte Personen gibt es noch zusätzlich ein kleines „Schmankerl“, denn für die wird die gesetzliche Rente nochmals um 7,3% aufgestockt. Mit diesem Prozentsatz beteiligen sich die Rentenkassen grundsätzlich an den Krankenversicherungsbeiträgen. Hinzu kommt noch, dass die Beiträge derzeit zu 80% absetzbar sind und so eine finanzielle Entlastung darstellen. Insgesamt macht vor allem die Steuerentlastung die freiwillige Beitragszahlung zu einem lukrativen Angebot. Auch Väter und Mütter haben einige Vorteile. So wird beispielsweise die Kindererziehungszeit ab einem bestimmten Geburtsdatum der Kinder anerkannt. So können durch die Kindererziehung Beitragsjahre quasi gutgeschrieben werden. Die fehlende Zeit bis zu den 5 Jahren, ab denen die Rentenbeiträge ausgezahlt werden, kann nun durch den Einmalbeitrag ausgeglichen werden. So kann man sich, vorausgesetzt man ist kurz vor Erreichen des Rentenalters, einen zusätzlichen Rentenanspruch sichern. Diese Regelung gilt allerdings nur für Eltern die vor 1955 geboren sind.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. noz.de -Altersvorsorge: Rente für Beamte im Sonderangebot
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