18.11.2015 — Bald ist es wieder soweit: der Weihnachtsmann kommt und in 54% der Fällen hat er auch ein pralles Bündel Weihnachtsgeld dabei. Laut einer aktuellen Analyse der Hans-Böckel-Stiftung bekommen knapp 54% aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Im öffentlichen Dienst gibt es strenggenommen kein Weihnachtsgeld, sondern sogenannte „Jahressonderzahlungen“. Doch wie sieht es eigentlich mit der Höhe aus und gibt es Unterschiede zwischen Bund, Ländern und Kommunen?
Weihnachtsgeld in den Kommunen
In den Kommunen oder politischen Gemeinden wird die Höhe des Weihnachtsgeldes vom Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, geregelt. Im öffentlichen Dienst in den Gemeinden beträgt die Höhe des Weihnachtsgeldes, je nach Vergütungsgruppe, zwischen 60 und 90 % eines Monatsgehaltes. Im Sonderbezugsparagraph im TVöD steht, dass die Jahressonderzahlung für Beschäftigte im westlichen Tarifgebiet, in den Bezugsgruppen 1-8, 90% betragen. Das Gehalt von denen die 90% gezahlt werden, wird errechnet indem man das Durchschnittsgehalt der Monate Juli bis September bildet. Nicht in die Rechnung mit einbezogen werden hierbei Überstunden oder Erfolgsprämien.Unterschied Ost/West beim Weihnachtsgeld
Trotz Wiedervereinigung, sind gehaltstechnisch immer noch einige Unterschiede festzustellen. Auch das Weihnachtsgeld wird in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Während im Westen in den Bezugsgruppen 9 bis 12 ganze 80% als Weihnachtsgeld überwiesen werden, sind es im Osten mit 45% bis 67,5% der gleichen Entgeltgruppe deutlich weniger. Zum Vergleich in absoluten Zahlen, bekommt ein Angestellter im öffentlichen Dienst mit Entgeltgruppe 5 im Westen 2460 Euro, während im Osten lediglich 1845 ausgezahlt werden.Weihnachtsgeld in den Ländern
Während bei den Kommunen die Sonderzahlungen durch den TVöD geregelt werden, richten sich die Zahlungen in den Ländern nach dem Tarifvertrag der Länder ( TVöDL). In den Ländern ist die Berechnung der Jahressonderzahlungen gestaffelt. Während Beschäftigte der Gruppen E1 bis E8 95% im Westen und 76,2% im Osten bekommen, werden die Bezüge mit zunehmender Gehaltsklasse prozentual gesehen immer weniger. Die Gruppierungen E9 bis E11 erhalten noch 80% im Westen, während im Osten nur noch 64% gezahlt werden. Die höchsten Gehaltsgruppen E12 und E13 beziehen im Westen noch 50% und im Osten 46% Sonderzahlungen. Berechnungsgrundlage ist, wie auch beim Weihnachtsgeld der Kommunen, das Durchschnittsgehalt von Juli bis September.Weihnachtsgeld beim Bund
Tatsächlich bekommen auch die Tarifbeschäftigten des Bundes die sogenannten Jahressonderzahlungen. Hier werden diese, wie auch bei den Kommunen, durch den TVöD festgelegt. Die Berechnung ist sehr ähnlich der der Länder. Die im Tarifgebiet „West“ Beschäftigten bekommen zwischen 60 und 90% des Durchschnittsgehaltes von Juli bis September. Auch hier liegt wieder eine Staffelung nach oben vor. Während die Entgeltgruppen 1 bis 8 etwa 90% bekommen, sind es bei Gruppe 9 bis 12 noch 80% und von 13 bis 15 lediglich 60%Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
der-oeffentliche-sektor.de – TVöD: § 20 JahressonderzahlungBewertung abgeben*
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