Zuletzt aktualisiert am 25.10.2024 um 0:52 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Dass Schüler während ihrer akademischen Laufbahn jedes Jahr aufs Neue von ihren Lehrern bewertet werden, ist quasi Gesetz. Doch mit Inkrafttreten der aktuellen Reform im öffentlichen Dienst werden nun auch Lehrer mit Bewertungen rechnen müssen. Bewertet werden die Lehrkräfte zukünftig von einem sogenannten Schulinspektor. Ziel bei dieser Reform ist vor allem die Qualitätssicherung des Unterrichtes in Luxemburg. Wird diese Regelung auch für Deutschland kommen?
Die 4-Stufen Lehrerbewertung
Angedacht ist ein Lehrerbewertungssystem in 4 Stufen, das der Einfachheit halber gewählt wurde. Dieses System sieht vor, dass beispielsweise Grundschullehrer während ihrer pädagogischen Laufbahn ganze dreimal bewertet werden. Die Bewertung wird durchgeführt von einem sogenannten Schulinspektor. Die erste Kontrolle ist nach der dreijährigen Bewährungsphase angesetzt, die zweite nach 12 Jahren und die dritte Kontrolle nach 20 Dienstjahren. Bewertungsstufen gibt es allgemein vier Stück, die sowohl die persönliche Arbeitsleistung, als auch den Stundenplan bewerten. Die vier Einstufungen haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Lehrer. Während bei Stufe 1 entsprechend der pädagogischen Schwachstellen Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden, passiert bei den Stufen 2 und 3 nichts. Bekommt der Lehrer Stufe 4 ausgesprochen, reduziert sich sein Arbeitspensum im darauf folgendem Jahr um 0,33 Wochenstunden.
3 Jahres-Bilanz an Grundschulen
Um einen konstanten Fortschritt zu gewährleisten, müssen in Grundschulen klare Ziele gesetzt werden, die es zu erreichen gilt. Dazu wird ein sogenannter „Schulentwicklungsplan“ aufgesetzt, in dem alle Zielsetzungen schriftlich aufgeführt werden. Der Schulentwicklungsplan hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss Bilanz gezogen werden. Schulintern wird dann eine Besprechung im Schulplenum organisiert, in dem alle Zielpunkte abgearbeitet werden.
Grundschullehrer erhalten Zugang zu A1
Die aktuelle Schulreform beinhaltet nicht nur die Lehrerbewertung, sondern ermöglicht ab sofort auch Grundschullehrern den Zugang zur Masterkarriere A1. Diese war bisher nur für Sekundärlehrer erreichbar. Entscheidet sich ein Grundschullehrer für die höhere Laufbahn, muss er zunächst einen passenden Masterstudiengang absolvieren. Hier werden die nötigen Fähigkeiten für das Arbeiten mit Kindern mit speziellen Bedürfnissen vermittelt. Eine weitere Möglichkeit in der Laufbahn aufzusteigen, ist eine spezielle Fortbildung oder über einen auf fünf Jahre begrenzte Ausnahmeregelung, die es einem Grundschullehrer unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt in A1 zu wechseln.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- wort.lu – Wenn Lehrer bewertet werden
- tageblatt.lu – Die Lehrer rebellieren
- tageblatt.lu – Auch SNE lehnt kollektive Bewertung ab
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