Zuletzt aktualisiert am 28.11.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Noch dieses Jahr sollen gravierende Änderungen bei den Versorgungsrücklagen der Beamten vorgenommen werden.
Speziell für die Altersvorsorge für Beamte wurden vor einigen Jahren Versorgungsrücklagen und sogenannte Versorgungsfonds eingerichtet. Allerdings müssen diese um der Aktualität willen von Zeit zu Zeit an die wirtschaftliche Situation Deutschlands angeglichen werden. Aktuell hat man vor allem mit der Niedrigzinsphase zu kämpfen. Nun wurden einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die noch in 2016 umgesetzt werden sollen. Von den Änderungen sollen unter anderem die Teilzeitbeschäftigten profitieren, denn diesen soll der Zugang zu den Alterssicherungssystemen erleichtert werden. Des Weiteren soll die Anlagestrategie für Versorgungsrücklagen und den Versorgungsfond optimiert werden. Eine weitere Änderung betrifft das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht, was in der Regel erst nach 5 Jahren im Dienst greift. Zukünftig soll die Wartezeit von 5 Jahren unabhängig vom Beschäftigungsumfang erfolgen. Das bedeutet, dass eine Teilzeitbeschäftigung lediglich den Umfang der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit vermindert. Des Weiteren soll nun auch die Arbeitszeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres mit eingerechnet werden. Hat ein Beamter während seiner Laufbahn zwei oder mehr Dienstherren gehabt, soll die Versorgungslast zudem zukünftig aufgeteilt werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Änderung bei Versorgungsrücklagen für Beamte geplant
- dgb.de – DGB erreicht weiteren Teilerfolg bei Versorgungsrücklage
- dbb.de – Versorgungsrücklage
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