Im Vergleich zum vergangenen Jahr hat sich die Diskrepanz zwischen Pensionen und Renten weiter vergrößert. Der kürzlich veröffentlichte Versorgungsbericht der Bundesregierung legt offen, dass in Vollzeit beschäftigte Angestellte/-innen über 53 Jahre arbeiten müssten, um auf das Niveau der Mindestversorgung von Beamten und Beamtinnen zu gelangen.
Bereits in der Vergangenheit wurde der erhebliche Unterschied zwischen den gesetzlichen Rentenzahlungen und den Beamtenpensionen oftmals hitzig diskutiert. Genauere Fakten lieferten nun der neue Versorgungsbericht der Bundesregierung und die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an das Bundesinnenministerium. Demnach konnten Bundesbeamte/-innen im Jahr 2019 fast das Dreifache der durchschnittlichen Altersrente (Brutto) als die in der gesetzlichen Kasse Versicherten Rentner generieren. Das Ministeriumspapier bestätigt damit, dass die etwa 440.000 Beamten/-innen des Bundes bei den Versorgungsbezügen eine durchschnittliche Pensionszahlung von 3.148 Euro pro Monat erhalten. Die gesetzliche Altersrente erlangte im Schnitt lediglich einen monatlichen Betrag von 1.110 Euro. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Differenz demnach um rund 15 Euro pro Monat zugunsten der Beamten/-innen an. Noch vor zwei Jahren betrug die gesetzliche Altersrente im Durchschnitt 1.057 Euro, die durchschnittlichen Pensionszahlungen dagegen 3.080 Euro.
Differenzierte Betrachtungsweise
Nach Ausführungen des Ministeriums sei zu bedenken, dass die Rentenbeträge auch umfangreiche „Kleinstrenten“ enthielten, die in der Regel aus kurzen Erwerbstätigkeitsphasen und geringen Rentenbeitragszahlungen resultieren. Die Datenerhebungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung würden alle Berufsgruppen umfassen, während in der Gegendarstellung im Bereich der Bundesbeamten/-innen ein Großteil im Besoldungssegment des höheren Dienstes tätig sei. Auf ähnliche Anfragen in der Vergangenheit hatte das Ministerium zudem angemerkt, dass die Pensionen im Gegensatz zu den gesetzlichen Rentenleistungen auch komplett der Versteuerung unterliegen würden. Zu Bedenken ist, dass aufgrund des nachgelagerten Besteuerungssystems auch der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente ansteigt. Für neue Rentner des Jahres 2020 liegt dieser bereits bei 80 Prozent und soll aller Voraussicht nach bis zum Jahr 2040 dann 100 Prozent erreichen.
In den gegensätzlichen Debatten und Argumentationen wird oftmals angeführt, dass die Beamten/-innen auch noch einen größeren Betrag ihrer Versorgungsbezüge für die private Krankenabsicherung aufwenden müssten. Hierfür hätten sie allerdings auch keinerlei Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Eine sich direkt auswirkende Gefährdung durch Arbeitslosigkeit- oder Erwerbsminderung bestünde für sie nicht. Ein weiterer großer Unterschied wird bei einem Blick auf das durchschnittliche Ruhestandsalter ersichtlich. Bei den Bundesbeamten/-innen liegt das durchschnittliche Eintrittsalter in den Ruhestand bei 62,5 Jahren, bei den Altersrenten sind es 64,2 Jahre. Nach Auffassung des AfD-Sozialpolitikers René Springer ein ungerechter und unverhältnismäßiger Umstand. Zwar seien die Beamten/-innen das Rückgrat der Verwaltung, doch sollte der Großteil der zukünftigen Staatsbeamten/-innen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen werden. Nach Meinung Springers schaffe dieses umfangreiche Entlastungen für die Steuerzahler und für das bundesdeutsche System der Rentenversicherung.
Grundsätzlich ergeben sich auch andere Möglichkeiten die gesetzlichen Rentenzahlungen für das Alter zu erhöhen. Seit Jahren mahnt die Politik mit privaten Vorsorgemaßnahmen und staatlichen Förderungen, wie etwa im Bereich der Riester-Rente, sich gegen die finanziellen Einbußen im Alter zu wappnen. In vielen Fällen könnten auch die betrieblichen Altersvorsorgen besser genutzt werden. Eine Statusverschlechterung im Bereich der Beamten/-innen scheint noch unwahrscheinlich und wird bereits seit Jahren von Länder- und Bundesregierungen vermieden. Zum einen steht die Politik in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zur Beamtenschaft, zum anderen verfügen die Staatsdiener/-innen über einen starken Lobby-Einfluss. Dennoch wird es zu hinterfragen sein, wie lange das gängige System finanziell durch Steuerzahlungen aufrecht erhalten werden kann. Schon im vergangen Jahr wiesen allein die finanziellen Rücklagen des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen fast 808 Milliarden Euro auf.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
- fokus.de – Hunderttausende Euro Unterschied: So viel haben Beamte im Alter mehr als Angestellte
- rp-online.de – Renten und Pensionen : Für Beamte gibt es im Ruhestand das Dreifache
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