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Hoher Anteil der Beamtinnen und Beamten geht vorzeitig in den Ruhestand!

lachender mann schaut ber einen stapel aktenorder
Aug
21
2020

Zahl der Beamten/-innen, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gehen, steigt stetig an; Bild: contrastwerkstatt - Fotolia

Aufgrund von Dienstunfähigkeit gehen viele Beamte und Beamtinnen bereits mit Mitte 50 in den Ruhestand. Der Politik ist die Problematik seit Jahren bekannt, doch konnten etliche Maßnahmen den negativen Trend nicht aufhalten, der den Staatshaushalt anhaltend belastet. In der jüngsten Vergangenheit errecichte die Anzahl der Frühpensionäre/-innen einen neuen Rekordwert.

Im März dieses Jahres erschien der aktuelle Versorgungsbericht der Bundesregierung. Aus der statistischen Zahlenaufbereitung ging hervor, dass im März 2018 rund 12,2 Prozent der Bundesbeamten/-innen vorzeitig in den Ruhestand gingen. Dieser Anteil an Pensionierungen in Folge von Dienstunfähigkeit ist im Bereich des Bundes kontinuierlich angestiegen. Betroffen sind dabei alle Bundesbehörden, die Bundeswehr und die Richterschaft. Interessant bei der Erhebung ist das durchschnittliche Alter, mit dem die Beamten/-innen wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem aktiven Arbeitsalltag ausscheiden: Es liegt bei etwa 54 Jahren. Dabei war die Zielsetzung der Bundesregierung bereits vor Jahren eine gänzlich andere. 2016 ergingen aufgrund der damaligen Erkenntnisse bereits etliche Rundschreiben an alle obersten Bundesbehörden, um auf die Problematik aufmerksam zu machen und die Anzahl der verfrühten Zugänge in das Versorgungssystem deutlich zu reduzieren.

Maßnahmen blieben wirkungslos

Erste politische Debatten zum frühen Ausscheiden eines nicht unerheblichen Teils der Bundesbeamtenschaft stellten sich schon in den 1990er-Jahren ein. Maßnahmen gegen die Frühpensionierungen waren die Einführungen von Abschlägen, hochgerechnet auf die nicht geleisteten Dienstjahre oder auch die Stärkung von Rehabilitationen. Nachdem die Thematik zeitweise aus dem Fokus gerückt war, scheint sie nun erneut in das Rampenlicht zu treten. Alle Maßnahmen haben ihre Wirkung allerdings verfehlt, denn die weitere Entwicklung zeigt kein Sinken der Zahlen, sondern Stagnation und ein weiteres Ansteigen. So kletterte die Zahl der Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit im Jahr 2014 von 7 Prozent auf 11 Prozent im Jahr 2015 und auf 12 Prozent in das Jahr 2017 an. Für den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Ulrich Silberbach, erklärt sich das Wiederauftreten der Problematik anhand von zwei Hauptgründen: die zunehmende Überalterung und stetig steigende Arbeitsbelastung im Bereich des öffentlichen Dienstes.

Allein beim Bund seien inzwischen etwa ein Drittel der Beamten/-innen im Schnitt 55 Jahre oder älter, so der dbb-Chef. Der zunehmende Stress, das stetig anwachsende Aufgabenspektrum und die steigenden Arbeitsbelastungen zeigen in der Folge immer größere Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. Silberbach betonte nochmals, dass der öffentliche Dienst bereits vor der Corona-Krise sprichwörtlich auf dem Zahnfleisch gegangen sei. In spezifischen Bereichen wie der Polizei oder der Feuerwehr würden zahlreiche ärztliche Gutachten belegen, dass die Jahrzehnte andauernde Tätigkeit die Kollegen/-innen physisch und psychisch regelrecht ausbrennen würde. Die ausdrücklich nicht vorgeschobenen Dienstunfähigkeiten seien nur die logische Konsequenz. Ein Problem, welches auch die Expertin Gisela Färber von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer nur bestätigen kann. Färber verwies in diesem Zusammenhang aber auch noch auf andere Gegebenheiten. So haben manche Behörden in der Vergangenheit unliebsame Kollegen/-innen eher in den Vorruhestand versetzen lassen, als die eigentlichen Ursachen zu analysieren. Der Staatsapparat wird in diesem Fall gleich doppel belastet, da zum einen erfahrene Fachkräfte verloren gingen und zum anderen ein finanziell doppelt so hoher Aufwand entstünde als im Falle der Regelpensionierung.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema
  1. fokus.de – Dienstunfähigkeit: Immer mehr Beamte gehen mit Mitte 50 in Ruhestand
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