Zuletzt aktualisiert am 05.10.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat durch den zuständigen Minister Hubertus Heil (SPD) den Maßnahmenkatalog im Zusammenhang mit den Regelungen zum zweiten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie um eine Verordnung zum Homeoffice erweitert. Hiernach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ab dem 27. Januar die Beschäftigung von zu Hause aus gewähren, sollten keine wichtigen betrieblichen Gründe gegen derartige Arbeitsverwendungen sprechen.
Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Ulrich Silberbach, beleuchtete die aktuelle Situation aus Sicht des öffentlichen Dienstes und vertrat gegenüber der Presse die Auffassung, dass allein aufgrund der völlig unzureichenden Rahmenbedingungen ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Tätigkeit im Homeoffice nicht wahrnehmen könnten. Dieser Umstand führe dazu, dass die Beschäftigung im Büro alternativlos bleibe. Im Vorwege hatte bereits eine große deutsche Sonntagszeitung eine Umfrage durchgeführt, die zum Ergebnis kam, dass innerhalb von 16 Bundesbehörden und Verwaltungen aus 14 Großstädten nicht einmal jede/r zweite/r Beschäftigte/r des Innendienstes einer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen könnte.
Öffentlicher Dienst kein Vorbild bei der Corona-Prävention
Die Behörden seien nicht auf eine solche Umstellung vorbereitet gewesen und haben im Vorfeld keine ausreichende IT-Ausstattung organisiert oder organisieren können. Zusätzlich liegen in etlichen Ämtern die Aktenvorgänge noch in Papierform vor und müssten folgerichtig ausschließlich in den Behördenbüros bearbeitet werden. Der dbb-Chef beklagte aufgrund der vorliegenden Verhältnisse, dass die Bundesrepublik in Sachen IT-Ausstattung, Digitalisierung und „E-Government“ sich leider immer noch in der Epoche der „Kreidezeit“ befinde.
Somit sei vielerorts ein mobiles Arbeiten bei den Behörden nahezu unmöglich und scheitere schlichtweg an den Voraussetzungen. Im Rahmen der Umfrage hatte das herausgebende Presseportal auch Anfragen an alle Landesregierungen und Bundesministerien gestartet und es zeigte sich, dass gerade die verwaltungstechnischen Bereiche, welche sich inhaltlich im hohen Maße mit der Corona-Pandemie befassen, eine besonders niedrige Quote bei der Beschäftigung im Homeoffice aufweisen. Ein Fakt, der den Bundesvorsitzenden des Beamtenbundes bedauern lässt, dass der öffentliche Dienst im präventiven Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus leider keine Vorbildfunktion einnehmen kann.
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