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Verlängerung der Probezeit aufgrund von Covid-19

Arbeitsvertrag Probezeit
Aug
13
2020

Verlängerung der Probezeit aufgrund von Covid-19; Foto: Stockfotos-MG - Fotolia

Probezeitverlängerung aufgrund der Corona-Krise?

Ist es möglich, dass Arbeitgeber die Probezeit in Folge der Corona-Pandemie verlängern können? Juristisch gesehen ergibt sich aus der Frage ein komplexer Erläuterungsbereich, zumal eine derartige Situation bislang nicht zu bewerten war. Viele der Betroffenen wurden beim Antritt ihrer neuen beruflichen Tätigkeit zunächst in Kurzarbeit geschickt, sodass eine umfassende Beurteilung ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungsfähigkeit zum Zwecke der Festeinstellung kaum analysierbar war.


Grundsätzlich ist die Probezeit als eine Art Testphase für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen zu betrachten. Sie dient zur Prüfung, ob beide Seiten innerhalb des neuen Anstellungsverhältnisses harmonieren. Sollte dieses nicht der Fall sein, kann die neue vertraglich geregelte Anstellung binnen 14 Tagen auch ohne Benennung eines Grundes von einer Seite wieder aufgekündigt werden. Es gibt allerdings auch bindende Vorschriften zur Dauer der Probezeit, die nach § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Zeitraum von maximal 6 Monaten nicht überschreiten darf. Für den Arbeitgeber stellt die Probezeit einen wichtigen Faktor dar, ob der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin während der ersten Praxisphase den fachlichen und persönlichen Anforderungen der zu besetzenden Arbeitsstelle gewachsen ist.


Besonderheiten und Verlängerung der vereinbarten Probezeit


Unvorhersehbare Umstände wie beispielsweise die Corona-Krise können ein Kennenlernen oder eine nähere Einschätzung im neuen Tätigkeitsfeld verhindern, wenn eine Beschäftigung größtenteils nur im „Homeoffice“ oder im Rahmen der Kurzarbeit möglich ist. Dadurch kann im Ergebnis stehen, dass innerhalb der Dauer der vereinbarten Probezeit, keine abschließende Beurteilung über die Eignung für das neue Arbeitsverhältnis getroffen werden kann. Eine Verlängerung der Probezeit auf maximal 6 Monate ist allerdings nur möglich, wenn der entsprechende Passus im ursprünglichen Arbeitsvertrag geändert wird und beide Vertragsparteien sich über die neue Regelung einig sind. Ist die maximale Probezeit verstrichen, gelten die Richtlinien des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), welche die Probezeit faktisch auflösen und durch eine erforderliche, ordentliche Kündigung mit sozialem Rechtfertigungsgrund ersetzen.


Bei einigen Arbeitgebern könnte sich in derartigen Fällen die Vermutung einstellen, es bestünde die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis innerhalb der laufenden Probezeit aufzukündigen, um im sofortigen Anschluss einen neuen Arbeitsvertrag einzugehen, der wiederum eine Probezeitklausel enthält. Ein Trugschluss, da solche Sachverhalte bereits durch die Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg entschieden wurden und demnach die Probezeit aus dem vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis auf den neuen Arbeitsvertrag angerechnet werden müsste. Die Rechtsvorschriften sehen lediglich eine Verlängerung der Probezeit vor, sollten sich bei den betroffenen Arbeitnehmern längere Krankheitszeiträume einstellen.


In solchen Fällen könnte nach Ablauf der 6-Monats-Frist auch eine befristete Weiteranstellung greifen. Im Zuge der Ausbildung besteht die Möglichkeit die Probezeit verlängern, sofern mehr als ein Drittel der Lehrzeit aufgrund einer Erkrankung nicht absolviert werden konnten. Eine andere indirekte Verlängerung der Probezeit ist der Abschluss eines sogenannten Aufhebungsvertrages. Im Kern bedeutet dies, dass die Parteien sich auf ein vorzeitiges Ende des Beschäftigungsverhältnisses einigen, welches im ausreichenden zeitlichen Abstand zum Ablaufdatum der Probezeit liegt. Parallel wird dem Arbeitgeber/-in die Option eingeräumt den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin doch weiter zu beschäftigen, wenn die Eignung und Bewährung für den Arbeitsplatz zufriedenstellend erfolgt ist.


Weitere Quellen zu diesem Thema
  1. haufe.de – Können Arbeitgeber die Probezeit wegen Corona verlängern?
  2. www.humanresourcesmanager.de – Verlängerung der Probezeit während der Corona-Pandemie
  3. arbeitsrechte.de – Probezeit verlängern: Welche Voraussetzungen spielen eine Rolle?
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