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Richterbesoldung in Berlin war von 2009 bis 2015 zu niedrig

Rechtsschutz
Aug
10
2020

Richterbesoldung in Berlin war von 2009 bis 2015 zu niedrig

Berlin: Verfassungsgericht bestätigt zu niedrige Richterbesoldung! Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zahlte das Land Berlin für einen Zeitraum zwischen den Jahren 2009 und 2015 seinen Staatsanwälten/-innen und Richtern/-innen zu niedrig angesetzte Bezüge. Der zeitweise stattgefundene Verstoß gegen das Alimentationsprinzip hat nun Gehaltsnachzahlungen für bestimmte Besoldungsgruppen zur Folge.

Der vorliegende Sachverhalt wurde nach Klage eines am Landgericht Berlin tätigen Richters und eines anderen Betroffenen beurteilt. Hiernach ging es konkret um die Besoldungsgruppen R1 und R2 innerhalb der Jahre 2009 und 2015, aber auch um den Bereich der Lohngruppe R3, ausschließlich für das Jahr 2015. Die Unvereinbarkeit mit den Richtlinien des Grundgesetzes im Rahmen der Besoldungshöhe, ergibt sich nach Auffassung der Karlsruher Richter aus maßgeblichen Parametern, die in der Gesamtbetrachtung einen festzulegenden Mindestwert ausmachen müssen. In den beschriebenen Fällen sahen die Verfassungsrichter die Besoldung als evident unzureichend an, um die Gewährleistung eines angemessenen Lebensunterhaltes sicher zu stellen, welcher sich aus dem Amt ergebenden Verantwortung entsprechen würde.

Grundsätze des Berufsbeamtentums

Für Beamte und Beamtinnen ergibt sich eine besondere lebenslange Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren, wodurch beispielsweise auch das Anrecht auf Streiks verwirkt wird. Im Gegenzug beinhalten diese hergebrachten allgemeinen Grundsätze des Beamtentums auch Verpflichtungen für den Arbeitgeber. Hierunter fällt das Alimentationsprinzip, welches Beamten/-innen und somit auch Richtern/-innen und deren Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen muss, der im Besoldungsrahmen den Einkommensentwicklungen der Gesamtbevölkerung oder auch der staatlichen Finanzsituation Rechnung tragen sollte. In der Regel obliegt dem jeweiligen Gesetzgeber der Besoldungsverordnungen hierbei ein weitreichender Entscheidungsspielraum, der nur äußerst selten einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt. Muss eine verfassungskonforme Rechtmäßigkeit der Beamtenbezüge dennoch geprüft werden, erfolgt dieses in mehreren Schritten.

In einer ersten Prüfungsstufe ist Struktur und Niveau der Alimentation zu berücksichtigen. Hierbei werden die Besoldungsentwicklungen mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst verglichen. Außerdem werden die Parameter des Verbraucherpreisindexes und des Nominallehnindexes herangezogen. Des Weiteren erfolgt ein Vergleich mit der systeminternen Besoldung und mit den Besoldungsentwicklungen des Bundes sowie der anderen Bundesländer. Bereits hier können wesentliche Faktoren erkannt werden, so zum Beispiel der dringend erforderliche Mindestabstand gegenüber dem Grundsicherungsniveau bei den unteren Lohngruppen. Während einer zweiten Prüfungsphase werden alle Ergebnisse aus der Prüfstufe 1 für die Gesamtabwägung zusammen geführt und auf weitere Kriterien einer Unteralimentation geprüft. Stellt sich in diesem Zusammenhang eine dauerhafte, zu niedrig bemessene Entlohnung der Beamten und Beamtinnen ein, so erfolgt in der Prüfungsstufe 3 die Analyse, ob gerechtfertigte Ausnahmegründe für die verfassungswidrige Unteralimentation vorgelegen haben.

Für das Land Berlin wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die maßgeblichen Kriterien im Zusammenhang mit der Grundgesetzgebung für die beschriebenen Zeiträume nicht erfüllt worden sind. Entsprechende, mit der Verfassung im Einklang stehende Regelungen, muss das Land Berlin spätestens ab dem 1. Juli des Jahres 2021 getroffen haben. Außerdem sind alle Besoldungsrückstände der Betroffenen entsprechend rückwirkend nachzubessern, welche sich seinerzeit fristgerecht per Widerspruchs- oder Rechtsverfahren gegen die zu niedrige Besoldung zur Wehr gesetzt haben. Die zuständigen Senatsverwaltungen in Berlin bestätigten die erforderlichen Umsetzungen aus den Beschlüssen der Karlsruher Richter und verwiesen bei dieser Gelegenheit darauf, dass die Besoldung für Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen seit dem August 2016 kontinuierlich angehoben wurden.

Weitere Prüfungen gefordert

Im Nachklang des Verfassungsgerichtsurteils verlangte der Landesverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin die Überprüfung aller Beamtengehälter des Landes. Die DGB-Vizevorsitzende Sonja Staak forderte in diesem Zusammenhang eine deutliche Anhebung des Gehaltsniveaus und offerierte dem Senat die Bereitschaft zu Gesprächen. Ein ähnliches Echo auf das Karlsruher Urteil kam von der Gewerkschaft Verdi, deren Vize-Landeschefin Andrea Kühnemann bereits im Jahr 2017 eine dringend erforderliche Reformierung der Berliner Beamtenbesoldung gefordert hatte. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Kelm, betonte, dass der Berliner Senat zwar aktuell die Besoldungsstruktur stark verbessert habe, wies allerdings auch darauf hin, dass dieses die Fehler der Vergangenheit nicht vergessen machen könnte. Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht in dem Beschluss aus Karlsruhe ein deutliches Signal an alle Bundesländer, sich zukünftig besser an eine amtsangemessene Besoldung zu halten.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema
  1. haufe.de – Richterbesoldung in Berlin war von 2009 bis 2015 zu niedrig
  2. Bundesverfassungsgericht – Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen
  3. tagesspiegel.de – Besoldung von Richtern und Staatsanwälten war verfassungswidrig
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