Zukünftig sollen Arbeitnehmer vor der wiederholten Befristung von Arbeitsverträgen bewahrt werden.
Befristungen sind für den Arbeitgeber immer eine Belastung, die es eigentlich zu vermeiden gilt. Jedoch ist es leider gang und gäbe, dass auf einen befristeten Vertrag, ein weiterer befristeter Vertrag folgt, damit man bei der Personalplanung flexibel bleiben kann. Dem schob der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 14.09.2016 nun jedoch einen Riegel vor. Es wurde entschieden, dass zumindest bei dauerhaftem Personalbedarf keine befristeten Verträge mehr zum Einsatz kommen sollen. Befristungen seien nur dann zulässig, wenn ein zeitweiliger Personalbedarf gedeckt werden müsse. Beim Präzedenzfall war der Arbeitsvertrag einer Krankenschwester ganze sieben Mal verlängert worden, worden. Die Begründung lautete, dass es sich bei ihrer Tätigkeit um eine „Ausführung bestimmter zeitlich begrenzter, konjunktureller oder außerordentlicher Dienste“ handle. Daraufhin klagte die Krankenschwester erfolgreich. Nun fordert der Europäische Gerichtshof die EU-Mitgliedsstaaten auf bezüglich der Befristung von Arbeitsverträgen, eine eindeutige Gesetzgebung zu vereinbaren. Man müsse den Missbrauch von Arbeitnehmern dringend verhindern.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Dauerhafter Personalbedarf darf nicht durch Befristungen gedeckt werden
- rsw.beck.de – Keine aufeinanderfolgenden befristeten Verträge
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