Zuletzt aktualisiert am 10.02.2025 um 3:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Wahlbeamte haben es gut – sie bekommen Pension, obwohl sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Das Beamtentum hat an Privilegien so einiges zu bieten. Unter anderem ist es möglich, sich als sogenannter „Wahlbeamte“, hierzu zählen vor allem Bürgermeister, eine Sofortrente auszahlen lassen zu können. So kann es durchaus passieren, dass ein ehemaliger Bürgermeister nach nur 5 Jahren im Amt eine monatliche Rente von 2400 Euro beziehen kann, für die er normalerweise etwa 80 Jahre lang gearbeitet haben müsste. Natürlich wird das Ganze mit Steuergeldern finanziert. Ein Wahlbeamter, der beispielsweise nach 6 Jahren (dieses Alter gilt für Thüringen) Amt in Rente geht, kostet den Staat etwa 800.000 Euro und hat nie in die Rentenkasse eingezahlt. Die Berechnung der Pensionsbezüge ergibt sich nach der Höhe des letzten Gehaltes. Die Mindestpension für einen Thüringer Wahlbeamten beispielsweise, liegt bei 35 % des letzten Gehaltes, kann jedoch auf knapp 73 % erhöht werden. Die Höhe der Pension richtet sich nämlich maßgeblich nach der Dauer des abgeleisteten Dienstes.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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