Zuletzt aktualisiert am 14.02.2025 um 3:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Thüringens Finanzministerin orientiert sich am „Hamburger Modell“, will aber eine echte Wahlfreiheit für Beamte beim Thema Krankenversicherung umsetzen. Ein Kernpunkt hierbei ist, ob das Land durch eine entsprechende Maßnahme langfristig Haushaltsmittel spart oder am Ende sogar stärker belastet wird.
Eigenständiges Thüringer Gesetz
Dem Hamburger Vorbild in Sachen Krankenversicherung für Beamte wollte zunächst kein Bundesland folgen. Nun schickt sich die thüringische Finanzministerin Heike Taubert (SPD) an, die neue Art der Beamtenversorgung als Grundmodell zu übernehmen, will aber im Detail eine echte Wahlfreiheit für die Beamten umsetzen und eine eigenständige thüringische Gesetzgebung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Aufgrund der aktuellen Sachlage geht die Finanzministerin davon aus, dass die Kosten für das neue System den Haushalt zunächst mit einer einstelligen Millionensumme belasten, im späteren Effekt aber die Ersparnis der Beihilfezahlungen dem Land deutliche finanzielle Vorteile bringen.
Finanzministerin Taubert sieht das alte Beihilfesystem für überholt an. Die theoretische Entscheidungsmöglichkeit der Beamten hinsichtlich der Krankenversicherung läuft aufgrund der hergebrachten Grundsätze und durch den Beihilfeanspruch ohnehin zwangsläufig auf eine private Krankenabsicherung der Beamten hinaus. Taubert verwies darauf, dass gerade in den unteren Lohngruppen für Beamte mit Kindern ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorteilhaft werden könnte, und will deshalb alle Komponenten des „Hamburger Modells“, welches die Zahlung einer Pauschale beinhaltet, prüfen.
Gleichung mit vielen Unbekannten
Indirekt sprach sich die Finanzministerin für eine Bürgerversicherung aus, stellte aber klar fest, dass der Weg in eine komplex gleich versicherte Solidargemeinschaft noch sehr weit erscheint und die Planungen für eine Umstrukturierung des Beihilfesystems für Beamte alles andere als der Einstieg in eine Bürgerversicherung seien. Unklar sei ferner, wie viele Beamte sich für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden würden. Des Weiteren gebe es viele Komponenten, die zu berücksichtigen seien, so Taubert, da auch nicht umfassend ersichtlich sei, wie die Beamten aktuell versichert sind. Die Kosten können nicht hundertprozentig prognostiziert werden, es kann lediglich aufgrund bestehender Statistiken kalkuliert werden.
Die Finanzministerin nannte hierzu Beispiele, dass je älter ein Beamter wird, dieser häufigen medizinischen Leistungen in Anspruch nehme, während ein junger Beamter oftmals in der Beihilfeberücksichtigung gar nicht zutage trete. Der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung sieht die Ministerin relativ gelassen entgegen. Wie bei fast jeder neuen Gesetzgebung oder Änderung prüfen die Landesregierungen individuelle juristische Konfliktpotenziale. Im vorliegenden Sachverhalt geht die Ministerin davon aus, dass die neue Gesetzgebung verfassungskonform sei.
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