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Tarifergebnis TV-L 2021 Nordrhein-Westfalen: Analyse dringend erforderlich!

Feb
7
2022

Tarifergebnis; Adam Gregor - Fotolia

Die Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L 2021) gestalteten sich äußerst schwierig. Im Spitzengespräch, welches am 5. Januar geführt wurde, konnte zwar ein Ergebnis erzielt werden, doch bleiben noch offene Erwartungen und strittige Punkte ungeklärt zurück.


Die Umfrage-Analyse der Kommunikations- und Personalberatungsagentur der öffentlichen Hand, Next:Public GmbH, wurde unter Mitarbeit des Deutschen Beamtenbundes (dbb), des Bundesinnenministeriums, der Hertie School und anderer Partner realisiert. Durch die Studienbefragung bei fast 7.500 Beschäftigten in Behörden und Verwaltungen ging es um fundierte Erkenntnisse zu Bindefaktoren, Zufriedenheit sowie Wechselbereitschaft im Zusammenhang mit der konkreten Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes.


Wirkungsgleiche Übernahme des Ergebnisses für Beamte/- innen


Ein wichtiges Kriterium hinsichtlich der Einigung aus dem Tarifergebnis ist die wirkungsgleiche Übertragung auf die Landesbeamten/- innen. Dieses gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober des Jahres 2021 bis zum 30. September 2023. Die Vertreter der Gewerkschaften und der NRW-Landesregierung vereinbarten zudem Gehaltssteigerungen von 2,8 Prozent, welche ab dem 1. Dezember 2022 in Kraft treten sollen. Für Rechtsreferendare/- innen und Anwärter/- innen steigen die Bezüge zeitgleich um 50 Euro monatlich. Innerhalb des Übertragungszeitraumes des Tarifvertrages vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. November 2022 wurde eine steuerfreie Sonderzahlung (Corona-Bonus) von 1.300 Euro festgesetzt. Für Anwärter/- innen und Referendare/- innen beträgt der Bonus die Hälfte. Die Sonderzahlung soll mit Besoldungsleistungen des Monats März 2022 erfolgen.


Weitere klare Erwartungshaltungen der Gewerkschaften


Für die zügige Übernahme und Umsetzung weiterer Kernthemen aus dem Tarifergebnis der Länder haben die Gewerkschaften eine klare Erwartungshaltung. Zwar kündigte die nordrhein-westfälische Landesregierung für den wichtigen Bereich der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes eine verfassungsgemäße und angemessene Alimentation innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode an, sodass noch vor der kommenden Landtagswahl im Mai 2022 gesetzliche Neuregelungen verabschiedet werden müssten, doch sowohl Vertreter von ver.di als auch von anderen Gewerkschaften wie beispielsweise der GEW hatten zuletzt die unaufhörliche Blockadehaltung bei beamtenrechtlichen Belangen scharf kritisiert.


Besonders ver.di hatte noch beim Spitzengespräch intensiv eine deutlich spürbare Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Dienst eingefordert. Hierbei ging es um wesentliche Sparten wie die Rückführung der Arbeitszeit, die Dynamisierung und Erhöhungen für die Zulagen des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, vor allem im Zusammenhang mit der Nachtarbeit sowie weiteren grundlegenden Reformansätzen, zu denen es seitens der Landesregierung augenscheinlich keinerlei Bereitschaft zum Verhandlungswillen gab. So bleibt es zunächst abzuwarten, ob der von der Landesregierung angekündigte Gesetzesentwurf entsprechende Anpassungen und Verbesserungen beinhaltet, die erkennen lassen, ob die politisch Verantwortlichen ihre Ankündigungen ernsthaft umsetzen wollen.


Weiterführende Quellen zu diesem Thema

1. Haufe.de
2. Next:Public
3. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

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