Am 21. April dieses Jahres veröffentlichte das Statistische Bundesamt die neuen Datenerhebungen im Bereich der Beitragsentwicklungen für die Private Krankenversicherung (PKV). Die erhobenen Einschätzungen orientieren sich in diesem Zusammenhang an den Vergleichswerten und entsprechenden Veränderungen der Verbraucherpreise. Der PKV-Verband würde es begrüßen, wenn die Vergleiche sich an den Beiträgen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausrichten würden.
Deutlicher Anstieg der Versicherungsbeiträge in der PKV
Die Analyse des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu den Versicherungsbeiträgen der PKV im Vergleich zur Inflationsrate ergab Beitragssteigerungen von 24,7 Prozent im Zeitraum Januar 2015 bis zum März des Jahres 2021. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum insgesamt im 9,1 Prozent. Blickt man innerhalb dieses Zeitraumes auf die Entwicklung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung, so stiegen die Beiträge dort um 20,5 Prozent. Als Grundsatzargumentation im Vergleich der Versicherungssysteme beruft sich der PKV-Verband auf die Entwicklungszahlen der letzten 10 Jahre. Pro Jahr stiegen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung bei diesem Vergleich die Beiträge um 3,3 Prozent und in der Privaten Krankenversicherung um 3,0 Prozent.
Dennoch sind nach den Erhebungen von Destatis die letzten Beitragsanpassungen innerhalb der PKV als erheblich zu bezeichnen. Allein im März betrug der Anstieg im Durchschnitt 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die im Januar durchgeführte Hauptbeitragsanpassung steigen gegenüber dem Dezember 2020 um 4,9 Prozent. Dieses sind deutliche Steigerungen gegenüber dem Jahreswechsel 2019 auf 2020, wo die Anpassung 2,6 Prozent betrug. Der PKV-Verband bewertete den Vergleich als nicht zielführend im Sinne der Versicherten, da eine derartige Berechnung sich an den entsprechenden Beitragsanpassungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ausrichten sollte. In seiner Stellungnahme teile der Verband weiter mit, dass ein gesetzlich Versicherter Durchschnittsverdiener innerhalb des genannten Zeitraumes Beitragssteigerungen von 20,5 Prozent leisten musste. In Zahlen wären im Jahr 2015 so noch 457 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen gewesen, im Jahr 2021 allerdings bereits 550 Euro. Bei an der Bemessungsgrenze freiwillig Versicherten in der GKV lagen die monatlichen Beitragszahlungen im Jahr 2015 bei 639 Euro und stiegen bis zum Jahr 2021 auf 769 Euro an.
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