Zuletzt aktualisiert am 11.02.2025 um 15:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Bereits zum achtzehnten Mal bekommt ein schwerbehinderter Lehrer nun eine Entschädigung vom Amtsgericht zugesprochen. Dieses Mal erhält er eine Entschädigung von 6000 Euro aufgrund von Diskriminierung vom Land Nordrhein-Westfahlen.
6000 Euro wegen geplatztem Vorstellungsgespräch
Der schwerbehinderte Lehrer klagte und erhielt eine Entschädigung von 6000 Euro, da er nicht zu einem Vorstellungsgespräch am Dortmunder Berufskolleg eingeladen wurde. Diese fehlende Einladung wurde als Diskriminierung ausgelegt, worauf hin eine Entschädigung gezahlt werden musste. Doch ganz offensichtlich ist das nicht das erste Mal, dass dieser Lehrer diskriminiert wird, denn bei der derzeitigen Klage handelt es sich bereits um Nummer 18.
Diskriminierung des behinderten Lehrers
Bereits im Sommer 2014 hatte sich der klagende Lehrer auf eine Vertretungsstelle am Berufskolleg in Hacheney beworben, doch er wurde nicht einmal zum Vorstellungsgespräch geladen. Das geschah, trotzdem es in Deutschland verboten ist, denn ein öffentlicher Arbeitgeber muss einen schwerbehinderten Bewerber zumindest einladen. Außer die Bewerbung lässt von vornherein den Schluss zu, dass der Bewerber völlig ungeeignet für die ausgeschriebene Stelle ist. Da dies jedoch nicht der Fall war, hätte der Lehrer auf jeden Fall eingeladen werden müssen.
50.000 Euro Entschädigung
Doch dies passierte dem Kläger nicht zum ersten Mal, denn er wurde bereits 17 Mal zuvor abgelehnt und nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Daraufhin klagte er jedes Mal vor Gericht gegen das Bundesland NRW und erstritt so insgesamt fast 50.000 Euro. Aufgrund der hohen Gesamtsumme wollte das Land die Ernsthaftigkeit seiner Bewerbungen anzweifeln. Dem schon das Gericht jedoch einen Riegel mit der Aussage „Genauso könnte man ja umgekehrt auch sagen, dass dieser Mann vom Land besonders hartnäckig diskriminiert wird“ vor und verhalf dem Kläger so erneut zu seinem Recht.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- derwesten.de – Behinderter Lehrer erstreitet 50.000 Euro
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