Nur 16 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen finden nach einer Phase der Arbeitslosigkeit wieder zurück in den Berufsalltag. Dies bestätigte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.
Auch wenn Schwerbehinderte aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, liegt dies in den seltensten Fällen an einem unbefristeten und regulären Arbeitsvertrag. Gerade einmal 16 Prozent finden eine Arbeit auf dem “normalen” Markt. 4 Prozent wagen den Schritt in die Selbstständigkeit oder suchen sich eine Stelle auf dem zweiten Arbeitsmarkt, was nichts anderes als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bedeutet.
Leider für viele die Karriereleiter nach unten
Der Weg führt oftmals von der Arbeitslosigkeit, über die Arbeitsunfähigkeit in den Vorruhestand. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass die meisten aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden und dann nicht in einem Job laden, sondern eher als arbeitsunfähig bzw. sogar nichterwerbstätig eingestuft werden. Es gibt allerdings auch vorruhestandsähnliche Regelungen, die ebenfalls sehr gerne in Anspruch genommen werden.
Die Schwerbehindertenquote wird von Unternehmen nicht eingehalten
Viele Arbeitgeber halten die gesetzlich vorgeschriebene Quote einfach nicht ein. Normalweise sind Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern verpflichtet, 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Im Jahr 2014 wurde diese Quote allerdings unterschritten. Im bundesweiten Durchschnitt lag sie bei 4,7%. Ähnliche Werte zeigte auch das Inklusionsbarometer der Aktion Mensch an.
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