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Sachsen-Anhalt: Geplante beamtenrechtliche Änderungen!

Sachsen Anhalt
Jun
4
2018

Neuerungen für Beamte in Sachsen-Anhalt; Bild: Beamten-Infoportal

Die magdeburgische Landesregierung plant in einigen Bereichen, Änderungen im Beamtenrecht durchzuführen. Unter anderem sprach Finanzminister Schröder (CDU) von einem konsequenten „Verhüllungsverbot“ für den öffentlichen Dienst. Außerdem sollen Grundschulleiter höher besoldet werden.

Grundrecht auf Religionsfreiheit

Mit dem geplanten Vorstoß für ein „Verhüllungsverbot“ beabsichtigt die Landesregierung eine der weitreichendsten Regelungen einzuführen, die alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt betrifft. Finanzminister Schröder bekräftigte hierzu, dass es nicht darum gehe, die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit zu beschränken, aber im Bezug auf unmittelbare dienstliche Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes müsse man bindende Grenzen setzen. So betonte Schröder gegenüber Medienvertretern, dass beispielsweise Gesichtsschleier oder Burka im Sekretariat des Bürgermeisters, in einer Amtsstube oder einem Polizeirevier ein absolutes Tabu seien.

Zwar ist in der jüngsten Vergangenheit und auch aktuell kein Vorfall bekannt, bei dem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes irgendeine Form der Verschleierung oder Verhüllung getragen haben, doch innerhalb der Regierungskoalition wolle man der Thematik scheinbar vorgreifen und Rechtssicherheit schaffen. Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Katja Pähle, nannte die Maßnahme einen „Vorratsbeschluss“ aufgrund der Tatsache, dass der beschriebene und infrage kommende Personenkreis im derzeitigen Stand des Beamtenrechtes nicht vorkomme, sind Vorkehrungen zu treffen, welche die Situation und Sachlagen im dienstlichen Bereich abschließend regeln.

Grundschulleiter sollen mehr Geld erhalten

An vielen kleineren Grundschulen in Sachsen-Anhalt fehlen Schulleiter, die neben Verantwortung auch wesentliche Mehrarbeit für organisatorische Belange leisten müssen. Dabei werden die Schulleiter niedriger besoldet als Lehrkräfte an Sekundarschulen. Die Änderungsbeschlüsse der Landesregierung sollen nun in diesem Bereich die Versäumnisse der Vergangenheit gerade rücken und einen finanziellen Anreiz für die Besetzung der entsprechenden Schulleiterstellen schaffen.

Geplant ist eine Anhebung um eine halbe Besoldungsstufe, welches in etwa eine Mehrzahlung von 160 Euro brutto im Monat ausmacht. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2019 wirksam werden und für Direktorenstellen an Grundschulen mit bis zu 80 Schülern gelten. Eine weitere Maßnahme ist die Anhebung der Bezüge um eine Gehaltsstufe bei Lehrkräften mit einem pädagogischen Abschluss aus Zeiten der DDR. Zwar unterrichten nicht mehr so viele Beamte mit einem derartigen Lehrabschluss in Sachsen-Anhalt, doch diejenigen Pädagogen aus dem Bereich Gymnasium sowie Förder-und berufsbildende Schule erhalten ebenfalls ab dem 1. Januar 2019 die entsprechende Erhöhung.

Anpassung der Altersgrenzen

Die Gesetzesänderungen beinhalten eine stufenweise Anpassung der Altersgrenzen hinsichtlich des Eintrittsalters in die Pension, welches grundsätzlich bei 67 Jahren liegen wird. Diese Regelung ist dann auch für Richter bindend. Geburtsjahrgänge von 1954 können noch mit 65 Lebensjahren in Pension gehen, durch die stufenweise Anpassung von 2 Monaten pro Jahr ist der Geburtsjahrgang 1964 die Richtlinie für den Pensionseintritt mit 67 Lebensjahren. Für die Polizei und die Justiz gilt dann künftig der Pensionsbeginn mit 62 statt mit 60 Jahren. Einsatzkräfte der Feuerwehr sollen auch zukünftig mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen.

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