24.08.2015 — Die Geschichte des Lehrers in Kronach, der erst mit rassistischen Äußerungen auffiel und dann auch noch seine Schüler als Versuchskaninchen missbrauchte, macht schnell die Runde. Angeblich soll dieser den Schülern sogar Stromschläge verpasst haben. Wie es nun weiter gehen soll, entscheidet das Landesgericht Kronach.
Lehrer verurteilt
Er soll die Schülerschaft mit seinen Rassenvergleichen und Stromstößen, die er als zweifelhaftes Experiment direkt am Schüler praktizierte, total verunsichert haben. Das wird nun einem Berufsschullehrer aus Kronach vorgeworfen. Dieser wurde nun aufgrund von Volksverhetzung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Ganze 12.450 Euro muss der Lehrer aufgrund des Gerichtsbeschlusses am letzten Donnerstag zahlen. Dienstrechtliche Folgen sind für den Pädagogen sind noch nicht absehbar.
Versuchskaninchen: Schüler
Angeblich um seinen Schülern die Auswirkungen von Stromstößen so authentisch wie möglich vermitteln zu können, teste der Lehrer diese an seinen lebenden Objekten. Kein Wunder also, dass die Staatsanwaltschaft dem Lehrer vorwirft seine Schüler als Versuchskaninchen missbraucht zu haben. Viele der Schüler klagten nach dem Experiment über Übelkeit, Kopfschmerzen und trugen sogar Brandblasen davon. Der Lehrer äußerte sich zu den Vorwürfen äußerst unglaubwürdig, denn er behauptete, er habe lediglich die die Regler für die Stromzufuhr vertauscht und das Ganze sei keine Absicht gewesen.
Rassenkunde im Klassenzimmer
Doch mit den Stromstößen nicht genug. Zudem soll der angeklagte Pädagoge den Schülern an einem Beispiel deutlich gemacht haben, dass blonde Schüler als „Arier“ zu bezeichnen sind und tschechische Schüler einer „minderwertigen Rasse“ angehören. Eigentlich sollte die Verurteilung des Lehrers bereits erfolgt sein, aber die Staatsanwaltschaft wollte in diesem speziellen Fall noch mehr Schüler zwecks Befragung hinzu ziehen. Kurz vor Urteilsverkündung stellte der Verteidiger des Lehrers den Antrag den Versuch doch noch einmal vor den Augen aller Beteiligten durch zu führen, um die Ungefährlichkeit tatsächlich zu beweisen. Dieser Antrag wurde vom Gericht allerdings abgelehnt. Gefordert wurde in der Ansprache des Verteidigers zudem eine deutlich geringere Geldstrafe und lediglich ein einjährige Bewährungsstrafe, wessen jedoch nicht stattgegeben wurde.
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