Basierend auf einer letztjährigen Kampagne öffnen die privaten Krankenversicherer nun auch den Zugang für Beamte auf Widerruf, die Vorerkrankungen unterliegen oder mit Beeinträchtigungen leben müssen. Der Verband der privaten Krankenversicherungen versucht mit dieser Aktion, ein nicht unwesentliches Kundensegment an sich zu binden.
Schon im Jahr 2018 hatten die Versicherer Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen die Aufnahme in den Bereich der privaten Krankenversicherung erleichtert. Die Erweiterung dieser in der breiten Öffentlichkeit beworbenen Kampagne ist nun die logische Konsequenz beim gezielten Werben um neue Kunden. Die seinerzeit festgelegten Bedingungen, die von einer 6-monatigen Anmeldefrist ab dem Tag der Verbeamtung ausgingen, beinhalteten Risikozuschläge mit einer Begrenzung von 30 Prozent. Grundsätzlich galten die Betroffenen dieser Personengruppen unter den Versicherern seit jeher als unerwünschter Kundenstamm und mussten zum Teil hohe Risikoaufschläge oder Ausschlüsse von Vorerkrankungen im versicherungstechnischen Rahmen hinnehmen.
Aufnahmegarantie
Seit dem 1. Januar dieses Jahres garantieren nun rund 16 Anbieter, darunter auch die branchenführenden Beamtenversicherer wie die DBV und die HUK-Coburg die Aufnahme von Beamten auf Widerruf zu den Bedingungen der letztjährigen Öffnungskampagne. Die PKV entkräftet mit der Maßnahme einen möglich aufkommenden politischen Druck und kommen den bekundeten Erwartungen der Beamten- sowie Behindertenverbände nach. Zusätzlich ergibt sich für die Versicherer mit Gewährung der neuen Öffnungskriterien ein weiterer Risikofaktor. Beamtenanwärter und Referendare unterliegen den Rechtsvorschriften des § 6 Bundesbeamtengesetz (BBG). Sie können einer vorübergehenden Verbeamtung unterliegen, absolvieren eine Ausbildung. Im Falle einer nichtbestandenen Laufbahnprüfung ergibt sich der Verlust des Beamtenstatus. Über Kriterien, Fristen und Wahltarife für Beamte auf Widerruf mit Vorerkrankungen oder Beeinträchtigungen informieren die jeweiligen Anbieter der PKV.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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