Zuletzt aktualisiert am 10.01.2025 um 23:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Aufgrund des neuen Postpersonalrechtsgesetzes können nun Beamte an externe Firmen „verliehen“ werden. Ver.di fordert daraufhin, dass die Bundesregierung die Beamten ausreichend schützen muss. Normalerweise dürfen Postbeamte nur an sogenannte Postnachfolger ausgeliehen werden, dank des neuen Gesetzentwurfs, können jetzt auch andere Firmen Beamte ausgeliehen bekommen.
Externe Einsätze aufgrund des Postpersonalrechtsgesetzes
Die wohl gravierendste Änderung, die der Gesetztes Entwurf mit sich bringt, ist das sogenannte „Beleihungsmodell“, was nun angewendet werden kann. Bislang war das Ausleihen von Beamten so geregelt, dass nur die drei Aktiengesellschaften, die vor zwanzig Jahren aus der Bundespost heraus gegründet wurden, die Befugnis hatten, Beamte einzusetzen. Aufgrund des aktuellen Postpersonalrechtsgesetzes können inzwischen jedoch auch andere Unternehmen Beamte einplanen. Experten sprechen bereits jetzt von einer „äußerst bedenklichen“ Aktion, denn mit den Beamten werden sozusagen auch die dazugehörigen Dienstherrenbefugnisse verliehen.
Hohe Verantwortung der Politik
Von der Neuregelung sind aktuell etwa 100.000 Beamte betroffen. Diese auch zu schützen, ist jetzt die Aufgabe der Bundesregierung. Damit ist vor allem die Schaffung von zusätzlichen Karrierelaufbahnen gemeint, denn die beruflichen Chancen bei den Postbeamten sehen alles andere als rosig aus. Daher sollte man berufliches Engagement in dieser Berufsgruppe deutlich mehr fördern.
Ver.di informiert
Bereits am 23. April 2015 wurden die aktuellen Änderungen bei Post, Telekom und
Postbank beschlossen. Die Beamten selbst erfuhren erst nach beschlossener Sache von den Änderungen. Ver.di stellt aufgrund der Änderungen für die gut 100.000 betroffenen Beamten nun einen News-Letter ein. Vor allem beim Einfluss auf die Beschäftigungssituation, die Tätigkeitszuweisung, die Altersteilzeit oder beim Wechsel der Dienstherrenbefugnisse, gibt es weitreichende Änderungen. Um die Beamten über alle Änderungen und deren Einfluss zu informieren, hat Ver.di eine extra PDF-Datei zusammengestellt. Diese soll vor allem als Hilfestellung dienen und ausreichend informieren, denn wie immer erfahren die Betroffenen als Letztes welche Auswirkungen die Neuregelung im Alltag für sie hat.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- tagesspiegel.de – Telekom und Post dürfen Beamte zwangsversetzen Bundestag verabschiedet Postpersonalrechtsgesetz
- beamte.verdi.de – Postpersonalrecht
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