Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
In einigen Bundesländern ist die Umsetzung der pauschalen Beihilfe auf dem Vormarsch. Hierdurch erfolgt eine Entlastung der freiwillig krankenversicherten Beamten. Die Wahloption stellt eine echte Alternative zu den bisherigen individuellen Beihilfemodellen dar. In Hamburg nutzen bereits über 1.000 Beamte die neue Option, welche dort seit dem 1. August des letzten Jahres in Kraft getreten ist.
Die Beihilfe deckt im Krankheitsfall einen Teil der aufkommenden Kosten ab. Je nach Beihilfesatz der einzelnen Länder versichert die überwiegende Zahl der Beamten den Restprozentanteil bei einem privaten Versicherer. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, können sich Beamte auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern, tragen aber dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag. Die Beihilfesysteme der Länder und des Bundes schlossen in der Vergangenheit eine Beteiligung des Dienstherren an den Krankenversicherungsbeiträgen aus. Durch diese Richtlinien bewirkten die freiwillig gesetzlich krankenversicherten Beamten finanzielle Entlastungen für die jeweiligen Arbeitgeber. Das Hamburger Wahlmodell bietet seit dem letzten Jahr Abhilfe und gewährleistet eine pauschale Beihilfezahlung (50 Prozent) auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenvollversicherung.
Unterschiede in der Beanspruchung
Die Hamburger Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), zeigte sich zufrieden mit dem erfolgreichen Start der pauschalen Beihilfe. Gerade in den unteren Besoldungsgruppen haben viele Beamte sich für die soziale Alternative der Beihilfeform entschieden, so die Senatorin. Im allgemeinen Verwaltungsdienst hätten sich rund die Hälfte der Auswahlberechtigten für das neue System entschieden. Bei den Lehrkräften liegt die Quote immerhin bei 20 Prozent. Für Angehörige der Feuerwehr und der Polizei, die freie Heilfürsorge erhalten, ist die pauschale Beihilfe dagegen kaum eine Option. Nach Angaben aus der zuständigen Behörde betrugen die finanziellen Aufwendungen des Senats für die neue Beihilfeform im Jahr 2018 rund 1 Million Euro. Damit liegen die Kostenprognosen vermutlich unter den veranschlagten 5,8 Millionen Euro für einen ganzen Jahreszeitraum.
Die Gesundheitssenatorin sieht diese Entwicklung positiv und spricht von einer Signalwirkung für andere Bundesländer. Tatsächlich bereiten die Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen bereits die Umsetzung des Hamburger Modells vor. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist die parlamentarische Debatte über die Beihilfeform im vollen Gange. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht eine langjährige Forderung bestätigt und begrüßt die aktuelle Entwicklung. Der Weg zum individuellen Entscheid der Beamten mit der Möglichkeit zur pauschalen Beihilfe müsse für die Zukunft in allen Ländern und auch beim Bund eröffnet werden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- DGB – Pauschale Beihilfe in den Bundesländern auf dem Vormarsch
- hamburg.de – Pauschale Beihilfe erfolgreich gestartet
-
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