Zuletzt aktualisiert am 02.10.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Das neue Jahr steht vor der Tür und für Beamte/- innen und Angestellte/- innen des öffentlichen Dienstes bei Kommunen, Ländern und dem Bund stehen wichtige Ereignisse an. Im anstehenden „Superwahljahr“ stehen sechs Landtagswahlen und die Bundestagswahl an, treten einige Gesetzesänderungen oder auch Gehaltserhöhungen in Kraft. Außerdem wird das neue Jahr zunächst weiter von den noch nicht einzuordnenden Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beeinflusst werden. Das Wesentliche ist hier nachfolgend zusammengefasst:
Gehalts- und Beamtenbesoldung für den öffentlichen Dienst 2021
Nach komplexen und schwierigen Verhandlungen konnten sich Ende Oktober dieses Jahres Gewerkschaften sowie Arbeitgeberseite auf einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 2021 einigen, der in zwei Schritten umgesetzt wird.
Die Besoldungsanpassung für 2021 ist demnach für folgende Bestandteile der Bezüge relevant:
- Ab 1. April 2021 Gehaltssteigerungen von 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro)
- Gesonderte Gehaltssteigerungen für Pflegekräfte (ab März 2021: Pflegezulage von 70 Euro, Erhöhung nach einem Jahr auf 120 Euro)
- Zulagenerhöhung im Bereich der Intensivmedizin auf 100 Euro monatlich
- Anhebung der Wechselschichtzulage von 105 auf 155 Euro im Monat
- Aufstockung der Pflegezulage für Betreuungseinrichtungen um 25 Euro
- Zulagenanhebung von 300 Euro für Ärzte, die in den Gesundheitsämtern tätig sind
Tarifvertrag der Länder 2021 (TV-L)
Die Gehaltssteigerungen für Angestellte/- innen der Bundesländer, ausgenommen des Landes Hessen, beruhen auf Verhandlungsergebnissen des Jahres 2019. Für Herbst 2021 stehen die neuen Verhandlungsgespräche auf Länderebene an. Ab 1. Januar 2021 steigen Löhne und Gehälter zunächst um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro).
Beamtenbesoldung für Bund und Länder 2021
Für den Bund liegt die entsprechende Ausarbeitung des Anpassungsgesetzes noch nicht vor. Grundlegend werden die Bezüge aller Beamten/- innen, Richter/- innen und Soldaten/- innen zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) angepasst. In Berlin wird die Anpassung nach aktuellem Kenntnisstand 2,5 Prozent betragen. Mecklenburg-Vorpommern bringt eine Versorgungsrücklage in Abzug, sodass die Anpassung 1,2 Prozent beträgt. In Niedersachsen greifen die Anpassungen zum 1. März 2021, im Saarland zum 1. April 2021. In Schleswig-Holstein beträgt der Anpassungssatz 1,29 Prozent zum 1. Januar 2021. Im nördlichsten Bundesland erfolgt eine weitere Stufe von 0,4 Prozent zum 1. Juni 2021. Zusätzlich werden die Besoldungen innerhalb der Ordnung A für die Gruppen R 1 und R 2 im Bereich der Grundgehaltssätze zur ersten Stufe um 3 Prozent, in der zweiten Stufe um 2 Prozent und in der dritten Stufe um 1 Prozent angeglichen.
Wahltermine 2021
Für das Jahr 2021 stehen etliche Wahlen an, welche für viele Beamte und Beamtinnen sowie für andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Nachfolge mit Veränderungen durch einen möglichen Wechsel des Dienstherren verbunden sein könnten. Hier die wichtigsten Termine:
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- 14. März 2021 – Kommunalwahl in Hessen, Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
- 6. Juni – Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt
- 12. September – Kommunalwahlen in Niedersachsen
- 26. September – Bundestagswahl
- Im Herbst (Termine noch nicht bekannt) – Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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