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Neues für das Jahr 2021 – Pauschalen, Kindergeld & Co.

Fingerfarben, Familie und Kinder
Dez
27
2020

Das neue Jahr bringt Zahlungserhöhungen mit sich; Bild: drubig-photo Fotolia

Wie so oft zu Beginn eines neuen Jahres ändern sich etliche Gesetzgebungen und Regelungen. Auch für 2021 gibt es viele Änderungen, die nachfolgend ohne jegliche Gewähr zusammengefasst sind:

Solidaritätszuschlag

Der Soli geht! Die seit der deutschen Wiedervereinigung eingeführte Abgabe gehört für rund 90 Prozent alles Steuerzahler/- innen der Vergangenheit an. Ab Januar wir bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen bis zu 61.717 Euro kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben. Alle anderen Betroffenen, rund 6,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, leisten einen reduzierten Beitrag.

Pendlerpauschale

Für das Steuerjahr 2021 wird die Pendlerpauschale erhöht. Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang erhöhte Leistungen ab dem 21. Kilometer, dabei ist unerheblich, ob die Fahrten mit dem eigenen Pkw erfolgen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kindergeld

Im Jahr 2021 erfolgt eine Erhöhung des Kindergeldes und die Anpassung der Kinderfreibeträge. Ab dem 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um jeweils 15 Euro im Monat auf 219 Euro. Für das dritte Kind stehen den Eltern 225 Euro monatlich zu und für das vierte Kind 250 Euro. Die steuerlichen Entlastungen im Zusammenhang mit der Anpassung des Kinderfreibetrages sehen für das Jahr 2021 pro Elternteil die Obergrenze von 2.730 Euro vor. Der Freibetrag für Ausbildung, Erziehungs- oder Betreuungsbedarf liegt pro Elternteil bei 1.464 Euro.

Home Office Pauschale

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, eine „Home Office Pauschale“ zu verwirklichen, welche bereits 2021 wirksam werden soll. Die neue Pauschale soll eine Maximalsumme von jährlich 600 Euro ausmachen, die in den steuerlichen Werbungskosten zu verrechnen ist.

Pflege-Pauschbetrag

Für die häusliche unentgeltliche Pflege von Angehörigen konnte bislang beim Finanzamt ein Pauschalbetrag von 924 Euro geltend gemacht werden. Im Steuerjahr 2021 steigt diese Pflegepauschale auf 1.800 Euro.

Sonstiges

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz gesenkt. Zum neuen Jahr gelten wieder die alten Steuersätze von 19, bzw. 7 Prozent. Bei Erkrankungen sollen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeitnehmer/- innen von den behandelnden Ärzten/- innen direkt digital an die Arbeitgeber weitergeleitet werden. Ab dem 1. Januar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die Anfertigung einer digitalen Krankenakte anbieten. Die Förderung für das Baukindergeld läuft am 31. März 2021 aus. Die Wohnungsbauprämie auf Bausparverträge beträgt nunmehr 10 Prozent auf ein jährliches Sparvolumen von maximal 700 Euro. Die Freibeträge beim BAföG steigen. Anrechnungsbetrag für verheiratete Eltern beläuft sich nun auf ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema
  1. handwerksblatt.de – Was ändert sich 2021? Ein Überblick von A bis Z
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