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Öffentlicher Dienst: Bedeutung des neuen Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD

Gruppe Beamte Staatsdiener
Feb
25
2018

Koalitionsvertrag 2018 für den öffentlichen Dienst; Foto: Kurhan - Fotolia

Nach langen Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung und den abschließenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD sind im neuen Koalitionsvertrag die grundlegenden Beschlüsse für die Zusammenarbeit festgelegt worden. Zwar muss seitens der SPD-Mitgliederbasis dem Vertrag noch zugestimmt werden, doch sollen an dieser Stelle bereits die möglichen Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst dargestellt werden.

Gleichstellung und Personalvertretung

Im Kapitel III „Familien und Kinder im Mittelpunkt“, will die neue Bundesregierung unter anderem für mehr Gleichstellung sorgen und verpflichtet sich für eine sogbezeichnete „gleichberechtigte Teilhabe“ von Frauen und Männern im Bereich des öffentlichen Dienstes einzusetzen. Der Koalitionsvertrag nennt hierbei im Besonderen die Führungsverantwortung, also leitende Positionen und einen Umsetzungszeitraum bis zum Jahr 2025. Im Kapitel „Moderner Staat“ bekennen sich die Koalitionspartner klar zum öffentlichen Dienst und kündigen hier unter anderem eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes an.

Weitere beschriebene Punkte

Im Bereich der Besoldung für Bundesbeamte sollen in der Zukunft die tariflichen Abschlüsse (TVöD) direkt übernommen werden. Zusätzlich soll der Bestand an Wohnraum für Bundesbeamte durch die entsprechende Bundesanstalt effizienter verwaltet und in der Außendarstellung besser wahrnehmbarer dargestellt werden. Die dienstliche Beurteilung zur Feststellung der Kompetenz und Leistung beinhaltet zukünftig auch Erfahrungswerte und Fähigkeitsnachweise aus dem Pflege- und Erziehungswesen. Für besonders belastete Bereiche des öffentlichen Dienstes mit erheblicher Mehrarbeit sollen neue Kontenmodelle zur Arbeitszeit eingerichtet werden, um einen planbaren Abbau der Überstunden zu gewährleisten. Um neben Berlin das zweite bundespolitische Zentrum des Großbereichs Bonn weiter dauerhaft zu stärken, beabsichtigt die neue Regierung eine zusätzliche Regelung mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im sogenannten „Bonn-Vertrag“ zu verankern.

Schaffung der digitalen Verwaltung (Digitalpakt)

Der viel zitierte Digitalpakt war schon Zielsetzung der vergangenen Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD. Unter dem Leitmotto „Digital First“ will die jetzige Koalitionsvereinbarung nun die Schaffung der digitalen Verwaltung umsetzen. Dem Bürger sollen durch Vernetzung von Verwaltungsportalen sowie durch die Schaffung sicherer Datenübertragungswege viele Erleichterungen geschaffen werden und etliche Gänge zum Amt erspart bleiben. Eine internationale Vorreiterrolle erwünschen sich die Regierungspartner aus dem Bereich der frei nutzbaren Daten (Open Data). Eine Voraussetzung für die Umsetzung auf dem Weg zur digitalen Verwaltung soll im Besonderen durch entsprechende Schulungs, – Weiterbildungs- und Organisationsmaßnahmen geschaffen werden.

Bildung und Befristungseinschränkungen

Zur Stärkung und Förderung des Bildungssektors plant die Große Koalition Bundesinvestitionen in Höhe von 11 Milliarden Euro. Im Vordergrund stehen die Behebung des Mangels an Lehrkräften, die Sanierung von Schulgebäuden und die Inklusion. Bei der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen sollen Arbeitgebern zukünftig nur noch Quoten von 2,5 Prozent der Gesamtarbeitnehmerschaft zugestanden werden, wenn die Betriebsgröße mehr als 75 Beschäftigte aufweist. Die Dauer der Arbeitsverhältnisse mit sogenannten sachgrundlosen Befristungen wird zukünftig auf 18 Monate eingeschränkt und stetig wiederkehrende „Kettenbefristungen“ werden abgeschafft.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Haufe.de – Auswirkungen des Koalitionsvertrags 2018 auf den öffentlichen Dienst
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