Zuletzt aktualisiert am 02.10.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die Altersgrenze für die Verbeamtung liegt derzeit in NRW bei 42 Jahren. Bereits 2015 wurde die Grenze in NRW von 40 Jahren auf 42 Jahre angehoben, nun soll sie nach Meinung des Lehrerverbandes ganz abgeschafft werden. Die Altersgrenze legt fest, bis zu welchem Alter man verbeamtet werden darf. Laut Auffassung des Lehrerverbandes in NRW verstößt diese Regelung jedoch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Damit fordern die angestellten Lehrer in NRW die gleichen Privilegien ein, wie ihre verbeamteten Kollegen. Aktuell wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund eines Verstoßes gegen die Altersdiskriminierung eingeleitet.
Andere Bundesländer, andere Altersgrenzen
Wie in vielen Punkten kochen auch in puncto Altersgrenze die Bundesländer ihr eigenes Süppchen. Hessen ist hier, anders als beispielsweise im Thema Beihilfe, Vorreiter. In Hessen liegt die Altersgrenze für die Verbeamtung derzeit bei 50 Jahren, während in NRW und Saarland bis zum 42. Lebensjahr verbeamtet werden darf. Die angestellten Lehrer fühlen sich durch die Altersgrenzen benachteiligt, denn so sinkt ihre Chance auf eine Verbeamtung im Verlauf ihrer Karriere. Im Vergleich hat ein angestellter Lehrer bis zu 500 Euro netto weniger, als ein verbeamteter Kollege. Hinzu kommt, dass es bei den Altersbezügen sogar bis zu 1000 Euro weniger sein können. Dies sieht der Landesvorstand als „schäbige Behandlung“ von gleichermaßen qualifiziertem Personal. Von derzeit etwa 181.000 Lehrern sind rund 40.000 nur angestellt.
Versorgungslasten als Problem
Das Land NRW sprach sich vergangenes Jahr gegen eine Abschaffung der Altersgrenzen aus, weil diese nötig sei, um die Versorgungslasten einzudämmen. Bevor die Grenze zunächst auf 40 und dann auf 42 Jahre hochgesetzt wurde, lag sie sogar bei 35. Man habe hier also bereits ein Zugeständnis gemacht. Um die Rechtswidrigkeit der Altersgrenze widerlegen zu können, hätte die Landesregierung einen statistischen Beweis liefern müssen, der die Höhe der Belastung durch die Altersvorsorge belegt. Dieser blieb jedoch aus. Daher wird die Beschwerde bezüglich der Altersgrenze nun von der EU-Kommission eingeleitet. Sollte diese Beschwerde Erfolg haben, könnten alle deutschen Bundesländer zu einer grundsätzlichen Neuregelung der Altersgrenzen gezwungen werden. Bundesweit wären von der Änderung rund 200.000 Beamte betroffen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Lehrerverband geht juristisch gegen Verbeamtungsgrenze vor
- aachener-zeitung.de – Lehrerverband geht juristisch gegen Verbeamtungsgrenze in NRW vor
- news4teachers.de – Diskriminierung?
Bewertung abgeben
( Abstimmen)