In kaum einer Berufsgruppe werden so viele Überstunden angehäuft, wie bei den Beamten. Vor allem Lehrer, Polizisten und Juristen sind betroffen. Das aktuelle Urteil zum Thema „Entschädigung für Überstunden“ basiert auf der zahllosen Mehrarbeit eines ehemaligen Justizvollzugsbeamten in NRW. In diesem Fall mussten die Überstunden entgeltlich entlohnt werden, da ein Abbau der Überstunden aufgrund vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand nicht mehr möglich war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied eindeutig zugunsten des Justizbeamten.
Unzählige Überstunden durch Schichtdienst
Der jahrelange Justizvollzugsbeamte in Essen baute durch Wochenends- und Schichtarbeit erhebliche Überstunden auf. Dies geschah noch während seines aktiven Dienstverhältnisses. Ein sogenannter Freizeitausgleich kam nicht zustande, beziehungsweise nicht in der angemessenen Länge. Bei einem Freizeitausgleich könne zu viel gearbeitete Stunden einfach als Urlaub genommen werden und dadurch abgebaut werden. Im Fall des Klägers erfolgte aber weder ein angemessener Ausgleich, noch wurde seinem Antrag auf finanzielle Entschädigung für die ganzen Überstunden stattgegeben. Dagegen klagte er nun — mit Erfolg.
„Treu & Glauben“ bescheren Sieg vor Gericht
Das Gericht führte auf, dass es einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung im Beamtengesetz von Nordrhein-Westfalen so nicht gebe. Dieser gelte nur dann, wenn die Mehrarbeit des Beamten rechtmäßig angeordnet sei. Allerdings könne sich der Beamte jedoch auf den „allgemeinen beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch“ berufen, der auf dem Grundsatz von „Treu & Glaube“ basiere. Ausschlaggebend hierfür sei, dass die Mehrarbeit jahrelang in erheblichem Ausmaße geleistet worden wäre, ohne einen Freizeitausgleich in entsprechendem Umfang erhalten zu haben. Dies sei aufgrund der vorzeitigen Pensionierung zudem nun nicht mehr möglich. Das Gericht entschied, dass es die Aufgabe des Dienstherren gewesen wäre, für den Abbau der Überstunden zu sorgen.
Beamte tragen keine Schuld an Überstunden
Natürlich versuchte die gegnerische Seite, die Schadensansprüche des Justizvollzugsbeamten zu mindern beziehungsweise für nichtig zu erklären. Doch das Gericht entschied zu Gunsten des Klägers. Man könne ihm schließlich weder die Überstunden noch die Erkrankung und den frühzeitigen Ruhestand ankreiden. Der Beamte hatte zudem nicht wissen können, dass die vielen Überstunden ohne Ausgleich rechtswidrig gewesen seien. Der Dienstherr kann sich jedoch, zumindest bei älteren Überstunden, auf eine Verjährung dieser berufen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Beamten steht Geldentschädigung für Überstunden zu
- anwalt.de – Beamter kann für Überstunden Geldentschädigung verlangen
- dbb.de – Überstunden