Zuletzt aktualisiert am 09.02.2025 um 7:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Die Düsseldorfer Regierung plant nach Presseinformationen eine Dienstrechtsreform für die rund 330.000 Beschäftigten des Landes, bei der unter anderem auch die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten für die Beamten vorgesehen ist. Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) stellte in einer Debatte des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags die Konzeption zu den Lebensarbeitszeitkonten vor, die früher bereits vom Deutschen Beamtenbund Nordrhein-Westfalen gefordert wurden.
Ständige Weiterentwicklung des Dienstrechts
Zu den Planungen legte die Landesregierung bereits ein internes Eckpunktepapier dem Personalausschuss des Landtages vor, welches stetige Weiterentwicklungspunkte zur Novellierung des Dienstrechtes beinhaltet. Durch die erhebliche Problematik der Überstunden in den vergangenen Jahren, besonders bei der Polizei und der Verwaltung, durch ungeklärte Verfalls,- sowie Ausgleichszeiten, sieht die neue Landesregierung die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten als dringend gegeben an.
Des Weiteren sieht das Papier die Vereinfachung der Abrechnungsvorgänge mit den beamtenrechtlichen Gesundheitskosten bei der Beihilfestelle vor. Weitere Maßnahmen sind die Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Verwaltung, die Modernisierung des Personalmanagements, die Verbesserung der Ausbildungsangebote sowie der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie.
Scheitern der vorherigen Reform
Dass bis zur Umsetzung einer entsprechenden Dienstrechtsreform Jahre vergehend können, hat schon die vorherige rot-grüne Landesregierung erfahren müssen, deren Reform 6 Jahre Anlaufzeit benötigte, um dann hinsichtlich der verfassungsmäßigen Vorgabe gerichtlich zu scheitern, dass Frauen auch bei schlechterer Qualifizierung bevorzugt hätten befördert werden müssen. So liest man im neuen Entwurf der schwarz-gelben Regierung auch nur noch den Passus einer wirksamen „Frauenförderung“ mit gleichen Chancen der beruflichen Entwicklung für Frauen und Männer. Größte Herausforderungen für eine Landesregierung bei einer Dienstrechtsreform oder eines neuen Rahmenarbeitsvertrages für die beschäftigten Landesbeamten und Angestellten sind die Ausarbeitungen sowie Übereinkünfte aller juristischen, personalpolitischen Kriterien.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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