Zuletzt aktualisiert am 03.01.2025 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
28.07.2015 – Bisher ist es Beamten lediglich gestattet bis zum 68. Lebensjahr zu arbeiten, doch das soll sich nun mit einer Anhebung der Pensionsgrenze ändern. Bis 70 soll zukünftig gearbeitet werden dürfen, vorausgesetzt der Dienstherr ist damit einverstanden.
Freiwillig über die Altersgrenze
Nun soll auch Beamten die Möglichkeit eingeräumt werden, freiwillig über die Pensionsgrenze hinaus arbeiten zu können. Der einzige Knackpunkt hierbei ist, dass das nicht jeder kann, denn die Arbeit über der Pensionsgrenze muss eindeutig im dienstlichen Interesse liegen. Dienstag, den 28.07.2015 soll der Rohentwurf für das Gesetz vom Kabinett vorgestellt werden. Bisher ist nur ein Antrag auf das Weiterarbeiten bis 68 möglich, zukünftig soll sogar bis 70 weitergearbeitet werden dürfen. Bis jetzt stand der Dienstherr in der Pflicht, die gewünschte verlängerte Arbeitszeit zu gewähren, nun besteht diese Pflicht allerdings nicht mehr. Tritt die neue Regelung in Kraft, wird sogar die Zustimmung des Dienstherren für die Weiterarbeit benötigt.
Beamtenbund strikt dagegen
Der Beamtenbund lehnt diese Neuerungen aufgrund der Einschränkungen jedoch ab. Die Tatsache, dass kein Anspruch auf verlängerte Arbeitszeiten für Beamte im Gesetz verankert ist, ist nicht nach Geschmack des Beamtenbundes. Es besteht die Angst abhängig von den Launen des Dienstherren zu sein, obwohl sich der Beamtenbund eindeutig für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten nach der Pensionierung ausspricht, ist das Verhältnis zwischen Beamtenbund und Landesregierung mehr als angespannt.
Erste Kompromisse
Um das Verhältnis von Beamtenbund und Landesregierung wieder etwas zu entspannen, einigte sich die rot-grüne Landesregierung bereits vor einigen Wochen bei der Altersgrenze für Bürgermeister auf einen Kompromiss. Laut diesem dürfen Bürgermeister zukünftig bis zum 73. Lebensjahr im Amt sein. Der Hintergedanke hierbei war, dass gute und sehr erfahrende Bürgermeister nicht ausscheiden sollten, nur weil sie die Altersgrenze erreicht haben. Erste Annäherungsversuche werden also bereits unternommen. Würde die Landesregierung dem Beamtenbund nun auch in puncto neuer Altersgrenze entgegenkommen, würde sich dieses Verhältnis vielleicht doch noch zum Guten wenden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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